hallo zusammen,
der mandant betreibt ein gewerbe mit publikumsverkehr. er hat einen 450eur minijobber.
der kann wegen schliessung nicht arbeiten. kein vertraglicher anspruch auf zahlung.
im mai keine zahlung. wie kann das in lodas abgerechnet werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Wenn Festbezüge gespeichert sind, diese alle löschen und einen Lohnabruf machen. Dann kommt, meiner Meinung nach auch ein Nullbeitragsnachweis für die Minijobzentrale. Ansonsten müssten Sie das über SV-net machen.
Wenn keine Festbezüge gespeichert sind, einfach einen Lohnabruf für Mai machen.
Viele Grüße
Sorry, da muss ich widersprechen. Einfach in den Fehlzeiten "unbezahlter Urlaub" als Unterbrechung für den ganzen Monat anlegen. Das sollte gleiches bewirken.
Hallo Herr Kahl,
kein Problem. Sie widersprechen ja nicht, sie zeigen nur eine zusätzliche Möglichkeit. 🙂
Viele Grüße
Zunächst sollte das arbeitsrechtlich geklärt sein.
Sie schreiben keinen Anspruch auf Lohn- warum ? Es gelten auch mündlichen Vereinbarung, betriebliche Übung, daher wäre ich zunächst mal der Auffassung es besteht Anspruch auf Entgelt.
Dann wäre der 2. Schritt kann der AG mit dem AN unbezahlte Freistellung wg. Coronoa vereinbaren, das sollte schrifltich erfolgen.
Erst dann kommt die LOhnabrechnung ins Spiel .
ich gebe ihnen recht