Hallo,
muß eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge während der Mutterschutzfrist abgerechnet werden?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich denke, meine Frage ist nicht ganz klar formuliert:
Ich habe eine Arbeitnehmerin, für die der Arbeitgeber eine bAV abgeschlossen hat (rein arbeitgeberfinanziert - keine Entgeltumwandlung). Ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zum Ende der Mutterschutzfrist weiter die bAV abzurechnen? Oder endet diese Verpflichtung mit dem Beginn der Mutterschutzfrist?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo Birgit V,
ich würde sagen, dass das im Vertrag geregelt sein sollte.
In unserem Vertrag steht, dass während einer entgeltlosen Zeit keine Zahlungen fließen. Wir machen dann immer eine Meldung an die Versicherung mit Beginn entgeltlose Zeit.
Wenn die Arbeitnehmerin wieder anfängt melden wir: Ende entgeltlose Zeit und überweisen wieder.
Viele Grüße
Sailor
Vielen Dank.
Meinem Verständnis nach ist die bAV eine bAV, wenn sie zusätzlich zum Entgelt gezahlt wird. Bei MS handelt es sich jedoch um eine Entgeltersatzleistung. Also fehlt es an der Zusätzlichkeit (0 Entgelt) gezahlt werden.
Möglichkeiten des AN:
Entnahme aus dem Gewinnguthaben
Beitragsfreistellung
selbst für entgeltlose Zeiträume zahlen