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nachträgliche Änderung Lohnsteuer-Anmeldung

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letzte Antwort am 14.06.2023 11:31:23 von Tamobra
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Tamobra
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo liebe Community,

das Finanzamt hat uns zum 1.4.2023 auf monatliche Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung gesetzt. Leider hat mich das Schreiben nicht erreicht und nun kam die Mahnung, das April und Mai fehlt. Ich habe das in den Mandantendaten jetzt geändert, muss ja aber die Anmeldungen nachholen. Leider bin ich nicht so bewandert, was Steuern angeht, Datev kann das ja alles... Ich habe versucht, mir das Verfahren anzulesen.

Muss ich wirklich eine Wiederabrechnung für April und Mai anstoßen? Es gibt ja keine Auswertung, wo ich die Daten zur Übertragung entnehmen könnte, davon ab das ich auch so eine Anmeldung noch nie manuell erledigt habe.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, vielen Dank

Liebe G

CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
599 Mal angesehen

Hallo,

 

eine Wiederabrechnung kann man grundsätzlich nur für den letzten abgerechneten Monat anstoßen. Ich würde wie folgt vorgehen: in Lodas in den Monat 04/23 wechseln, den Abgaberhytmus auf monatlich setzen. Bei der nächsten Lohnabrechnung müsste dann automatisch die Anmeldung für 04/ und 05/ nachgeholt werden. Da das vermutlich zu spät ist, würde ich an der Stelle eine Wiederabrechnung Mai machen.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
546 Mal angesehen

Hallo,


@CVolz: Vielen Dank für Ihren Beitrag.


Weitere Informationen und Erfassungsbeispiele finden Sie im Dokument 5303321 - Lohnsteuer-Anmeldung: Anmeldezeitraum erfassen oder ändern im Abschnitt Anmeldezeitraum ändern.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tamobra
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
522 Mal angesehen

Das sieht gut aus! Ich hoffe die Übermittlung an die Behörde klappt, falls nicht habe ich jetzt aber die Übersicht was ich melden muss.Dankeschön

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letzte Antwort am 14.06.2023 11:31:23 von Tamobra
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