Hallo liebe Community,
ich habe einen Gesellschafter mit 30%-Anteil* - nicht Geschäftsführer - einer GmbH (B).
Der Gesellschafter hat noch eine GmbH (A) in der er 100% Gesellschafter-Geschäftsführer ist.
In der GmbH (B) ist er in der RV und AV pflichtig, allerdings in KV und PV privat versichert.
Ist ein Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV und PV Pflicht?
* Beschlüsse der Gesellschaft werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst
Schon mal vielen Dank im Voraus!
Hallo,
eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen nicht geben. Aber vielleicht kann hier die Community unterstützen?
Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein sv-pflichtiger Arbeitnehmer auf seinen Arbeitgeberanteil zur KV+PV verzichtet hat. Rechtlich dürfte nach meiner persönlichen Meinung ein Anspruch darauf vorliegen.