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obligatorische Abfrage der Versicherungsnummer

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letzte Antwort am 11.12.2024 11:50:47 von Lila_Lohn
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n_troike
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Hallo,

 

in einem Seminar wurde berichtet, dass das Abfrageverfahren bei der DRV seit 01.01.2023 durch den Arbeitgeber verpflichtend ist.

 

Läuft das bei Anmeldung eines Mitarbeiters im Hintergrund ab oder muss etwas aktiv angeklickt werden?

 

Wir hatten in der Vergangenheit die Versicherungsnummer erfasst welche unser MA mitgeteilt hat.

 

Vielen Dank im Voraus

Nico

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

nach §28a Abs. 3a SGB IV (§ 28a SGB 4 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)) ist die elektronische Abfrage verpflichtend, wenn keine SV-Nr. vorliegt.

 

Die Anmeldung mit den Ersatzangaben (Geburtsort und -name) ist seitdem nicht mehr ausreichend.

 

Eine grundsätzliche Abfragepflicht wäre mir neu.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

n_troike
Fortgeschrittener
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Ich habe es nochmal gelesen und werde dort mal nachfragen.

Melde mich aber Sie haben sicher Recht.

 

Viele Grüße

Nico

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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

da bin ich mit der Antwort des Dozenten eines Seminaranbieters:

 

„die obligatorische Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung ist bei jeder Neueinstellung durchzuführen (unabhängig davon, ob der MA die SV-Nummer mitteilt).“

 

Unglaublich, oder? 

Läuft das vielleicht bei Lodas im Hintergrund?

 

Viele Grüße

Nico

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wer ist denn der Dozent und hat er dafür eine Rechtsgrundlage?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@n_troike  schrieb:

 

Läuft das vielleicht bei Lodas im Hintergrund?

 

 

 


Wenn das im Hintergrund laufen würde, müsste es ja trotzdem entsprechende Rückmeldungen geben.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich habe das nochmal versucht, nachzulesen. Da scheinen auch die Krankenkassen durchaus der Meinung zu sein, dass die SV-Nummer grundsätzlich abgefragt werden muss.

 

Auch in den gemeinsamen Meldegrundsätzen (Microsoft Word - GG 28b_01.2024.docx (gkv-datenaustausch.de)) heißt es im Abschnitt 2.7 

 

Nach § 28a Absatz 3a SGB IV haben Arbeitgeber und Zahlstellen im Sinne von § 202 Absatz 2 SGB V die VSNR eines Beschäftigten oder eines Versorgungsempfängers maschinell abzufragen, sofern keine VSNR programmseitig vorliegt.

 

Die "programmseitige Vorlage" kann ich aber aus dem Gesetzestext nicht rauslesen. Dort heißt es nur, sofern die SV-Nummer nicht vorliegt.

 

Scheinbar sollte man dann tatsächlich bei Neuanlage künftig grundsätzlich den Haken für die VS-Nr.-Abfrage setzen. 

 

Vielleicht hat die DATEV hierzu ja weitere Informationen @Monique_Müller ?

 

Wenn das tatsächlich so gewollt ist, wäre eine automatische Abfrage auf jeden Fall sehr sinnvoll.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

es war dieses Jahr im Gespräch, die Software-Anbieter zu einer Abfrage der Versicherungsnummer bei allen Neueinstellungen zu verpflichten.


Diese Verpflichtung wurde aber letztendlich nicht in das ab 01.01.2024 gültige Pflichtenheft aufgenommen.

 

Aus diesem Grunde ändert sich derzeit nichts an unserer bestehenden Programmlogik: Wenn die Versicherungsnummernabfrage nicht aktiviert ist, führen wir keine Abfrage durch.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 12
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Guten Morgen zusammen,

 

ab jetzt ist es verpflichtend.

Man kann nur hoffen, das die Mandanten Neuanmeldungen rechtzeitig zusenden und das der Personalbogen von DATEV auf die zwingende Angabe eines Geburtsortes aufmerksam macht. Diese Angabe wurde meist von neuen Mitarbeitern gerne überlesen oder nicht wahr genommen, wenn die SV Nummer bekannt war (oder das was diese als SV Nummer hielten, gerne auch mal die Mitgliedsnummer 😂).

 

LG

Yvonne

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NettoNinja
Beginner
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Hallo Yvonne,

 

eine gesetzliche Grundlage für deine Aussage wäre schön, hast du dazu eine Quelle? Denn im Internet werde ich leider nicht fündig. 

 

Kann ein DATEV-Mitarbeiter sich hierzu auch nochmal äußern? 🙂

 

Ich freue mich über eine Antwort.

 

Viele Grüße

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 12
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Hallo Netto Ninja,

 

diese Info kam durch DATEV selbst, im Service Newsletter Oktober :

 

ℹ DEÜV-Versicherungsnummernabfrage

Es gibt eine Änderung bei der Neuanlage von Arbeitnehmern: Die Versicherungsnummer muss künftig elektronisch abgefragt werden. Damit entfällt die manuelle Eingabe der Versicherungsnummer im Lohnprogramm. Der Abruf muss bereits vor einer DEÜV-Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung erfolgen. Die Vorgaben hierzu sind im Pflichtenheft der SV-Spitzen geregelt.


Grüße


 

Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 12
1703 Mal angesehen

Hallo,

 

§ 5 (6) DEÜV ist die Quelle des Irrsinns.

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letzte Antwort am 11.12.2024 11:50:47 von Lila_Lohn
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