Hallo zusammen,
ich habe einen Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH (freiwillig versichert, Selbstzahler), er bekommt die PKW-Nutzung als Nettolohnart (StammLohnart 237, Sachbezug netto) sowie einen AG-Zuschuss zur KV/PV.
Sein Kind war vom 28.02.-07.03.22 in Quarantäne, er selber vom 21.03.-31.03.22. Die Fehlzeiten habe ich erfasst, die Lohnarten angelegt und die Auswertung 447 geschlüsselt.
Nun habe ich die Probeabrechnung gemacht, und es wird die PKW-Nutzung und der AG-Zuschuss KV/PV gekürzt. Ist das richtig?
Die Abrechnung Quarantäne muss über eine Nachberechnung angestoßen werden, da jetzt erst die Information vorliegt. Unterm Strich werden 774,88 weniger an Auszahlungsbetrag ausgerechnet?!
Wie kann man dem Mandanten das plausibel erklären? Hängt das mit der Quarantäne des Kindes zusammen?
Bei ihm selber dürfte es doch nur zu geringfügigen Abweichungen kommen, oder?
Danke für eure Hilfe!
Hallo,
schauen Sie mal im Beitrag "Abrechnung 1% Regel Kfz-Nutzung bei angeordneter Quarantäne von 2 Wochen" vorbei. In diesem Thread wurde Ihr Sachverhalt bereits diskutiert 😊.
Grundsätzlich werden die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung im Selbstzahler-Verfahren zunächst vom Arbeitnehmer gezahlt und getragen. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen geringeren Zuschuss. Er muss sich den auf Zeiten der Kinderbetreuung entfallenden Beitragsanteil selbst per Antrag von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unseren Hilfedokument 1008768.