Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem.
zwei Mitarbeiter meines Mandanten haben im Oktober von Teilzeit (sv-pflichtig) auf Minijob gewechselt. Ich habe im Oktober die entsprechenden Änderungen vorgenommen und ganz normal abgerechnet. Nun wurde über die Monatsliste die Steuerklasse 6 zurückgemeldet, obwohl vorher schon eine erfolgreiche Abmeldung bestätigt wurde. Ich kann jetzt für diese Mitarbeiter keine Abrechnung erstellen. Alle im Fehlerprotokoll monierten Einstellungen habe ich geprüft und sie sind korrekt. Reicht es aus, wenn ich die Steuerklasse wieder abmelde? Oder liegt das Problem hier ganz anders?
Danke schonmal für Tipps und Hilfen!
kfry
Guten Morgen, sofern für "Minijobber" die pauschale Steuer berechnet werden soll, müsste dies in den Personalstammdaten bei "Angaben zur Besteuerung geringfügig entlohnt beschäftigter Arbeitnehmer" hinterlegt werden. Eine Anmeldung bei ELSTAM sollte nicht erfolgen, ist aber wohl erfolgt mit Rückmeldung Steuerklasse 6.
Bis auf die nun notwendige Identifikationsnummer sollte bei "Daten für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte" nichts hinterlegt sein. Auch mal prüfen.
Hoffe, hier geholfen zu haben.
Unter anderem man prüfen:
Beim Mitarbeiter > Steuerkarte: Haupt-AG ab Oktober löschen, ebenso St.-Kl. U. KiSt.
Beim Mitarbeiter > Pauschalsteuer 2% ab Oktober aktivieren.
Aber eigentlich helfen die Hinweise und daraus folgende Sprungziele sehr gut, dass zu lösen. Wichtig ist halt die Gültigkeit Oktober.