Liebe Community,
bei einen Mandanten läuft derzeit eine SV-Prüfung. Hierbei ist aufgefallen, dass für zwei Jahre zu unrecht Beiträge zur U1 abgeführt wurden. AAG-Anträge sind in dieser Zeit ebenfalls nicht gestellt worden, so dass hieraus auch keine Leistungen in Anspruch genommen wurde.
Die DRV weigert sich ohne Nennung von Gründen, dies festzustellen und die Meldung an die KK zu machen für die Rückerstattungen.
Weiß jemand weiter? Danke!
Es gibt Formulare bei den Krankenkassen, mit denen du zu unrecht gezahlte Beiträge erstatten lassen kannst.
Bei uns wurde auch nur im Prüfbericht festgestellt, wie viel zu viel gezahlt worden ist. Die Erstattung musste separat beantragt werden.