Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
wir wissen, wie dringend die neuen Versionen zur KUG-Abrechnung und den Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz für sie alle sind.
Wir versichern ihnen, dass mit Hochdruck an den Lösungen gearbeitet wird.
Für die Erstattung der SV-Beiträge musste eine neue Verordnung durch die Bundesagentur für Arbeit erstellt werden, aus der hervorgeht, in welcher Höhe die SV-Beiträge zu erstatten sind (pauschal oder die tatsächlich angefallenen SV-Beiträge). Diese Verordnung und die neuen Antragsformulare für Kurzarbeit liegen seit dieser Woche vor und nun wird die Lösung umgesetzt. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir in der KW14 die entsprechenden Service-Releases bereitstellen.
Sie haben die Möglichkeit die Kurzarbeiterabrechnung mit den derzeitigen Lösungen korrekt abzurechnen (mit Ausnahme der SV-Erstattung). Diese kann mit einer Wiederabrechnung oder einer Nachberechnung April auf März, sobald das Service-Release eingespielt ist, korrigiert werden.
Auch an der Umsetzung für die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz wird bereits gearbeitet. Derzeit gehen wir davon aus, dass hierfür ein separates Service-Release bereitgestellt werden muss.
Ergänzung vom 14.04. Frage zur Quarantäne - Welchen Anspruch hat der Mitarbeiter
Je nach Fallkonstellation hat der Mitarbeiter unterschiedliche Ansprüche.
Hier ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer
- selbst mit dem Corona-Virus infiziert ist
- sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindet
- sich in nicht behördlich angeordneter Quarantäne befindet
- der Betrieb wegen Corona-Virus oder vorbeugend geschlossen ist
Informationen, welchen Anspruch der Mitarbeiter hat finden sie auf der Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgenden Link:
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Weitere Informationen stehen ihnen unter folgender Dokumentennummer in der Informations-Datenbank zur Verfügung: 1008688 Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen
Ergänzung:
ob der AN
- wegen Komplettschließung von Schule/Kita nicht arbeiten kann
Auch für diesen Punkt benötigen wir leider eine weitere Lohnart, da die Erstattungshöhe und Berechnung der SV wieder anders ist.
Hallo lohnhilfe,
vielen Dank für diese Ergänzung, die ich gerne an unsere Entwicklungsabteilung weiterleite.