Sehr geehrte Community,
bei einem GmbH-Mandat ist es erforderlich eine berichtigte Gewerbesteuer-Zerlegungserklärung elektronisch zu übermitteln. Wie kann dies erfolgen ohne zeitgleich nochmals die Körperschaftsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung zu senden (also Übermittlung nur Zerlegungserklärung)?
Vielen Dank!
Sehr geehrter StefanWurz,
im Programm Körperschaftsteuer werden KSt- und GewSt-Erklärung gemeinsam abgewickelt. Durch eine Änderung in der GewSt 1 D wird alles neu berechnet und alle Steuererklärungen (KSt, GewSt und Zerlegung) elektronisch übermittelt. Eine getrennte Übermittlung nur der GewSt-Zerlegung ist leider nicht möglich.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
Demnach muss eine Übermittlung über Elster erfolgen.
Oder Man legt die Leistung GewSt an, das funktioniert.
Kann hierbei nur eine Zerlegung übermittelt werden?
Vielen Dank für die Hinweise und Tipps.
Ich werde nun das Finanzamt kontaktieren, ob ich Papier abgegeben darf. Elster ist mir zu aufwendig, da ich ca. 20 Betriebsstäten erfassen muss.
Viele Grüße