Hallo zusammen,
ich habe auch Probleme beim Ausfüllen der Anlage N-AUS und das Finanzamt konnte mir nicht weiterhelfen. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar (eigentlich ganz einfach):
Seit dem 1. Februar 2022 habe ich eine italienischen Arbeitgeber, meinen Wohnsitz aber weiterhin in Deutschland. Für Januar 2022 liegt mir von meinem vorherigen deutschen Arbeitgeber eine ganz normale elektronische Lohnsteuerbescheinigung vor.
Von meinem italienischen Gehalt ab Februar 2022 hat der italienische Staat anteilig Lohnsteuer entsprechend meiner Arbeitstage (= 50) vorort in Italien abgezogen. Hier ist ein Zahlenbeispiel zu Veranschaulichung:
01/2022 Deutsches Gehalt-Brutto: 13.000 EURO (normal versteuert)
02-12/2022 Italienisches Gehalt-Brutto: 100.000 EURO
- DAVON In Italien versteuerter Anteil: 20.000 EURO
- In Italien einbehaltene Lohnsteuer: 5.000 EURO
==> Rest-Brutto Italien unversteuert = 80.000 EURO
In die Anlage N-AUS würde ich das wie folgt eintragen:
Hallo,
nunja - ob der Versuch nach kostenloser Steuerberatung von Erfolg gekrönt sein wird ... 🤔?
Gruß, vw
Ich würde mich an Ihrer Stelle an einen Steuerberater für Internationales Steuerrecht oder Rechtsanwalt für internationales Steuerrecht wenden; vorzugsweise einen Berater, der auch im italienischen Steuerrecht beraten kann. Dies liegt daran, dass aufgrund der DBA zwischen Deutschland und Italien eine intensive Beratung erforderlich ist. Sie könnten natürlich auch selbstständig, im DBA Deutschland/ Italien nachsehen und überprüfen, ob es irgendwelche Treaty Overrides vorhanden sind.
Um die Tragweite Ihres Falles zu verstehen, erlaube ich es mir folgende Fragen aufzuwerfen:
1. Müssen Sie nach italienischem Recht noch Steuern abführen?
2. Sind Sie nach dem italienischen Recht unbeschränkt steuerpflichtig oder können Sie hierzu - ähnlich wie im deutschen Steuerrecht - optieren. Hätte eine Ausübung dieses Wahlrechts irgendwelche Vorteile aufgrund des DBA Deutschland/ Italien?
Diese zwei Fragen machen deutlich, dass es nicht möglich ist, Ihren Fall mit ein paar Sätzen zu beantworten.
Vielen Dank für die konstruktive Antwort (ernst gemeint!!!)!
Ich dachte tatsächlich, dass es so einfach wäre und ich nur jeweils die richtige der beiden Zahlen auswählen müsste. Schließlich behält der italienische Staat von meinem italienischen Gehalt (entsprechend der Arbeitstage in Italien) ja schon die Lohnsteuer monatlich ein. Ein Jahres-Lohnsteuerabrechnung für 2022 aus Italien habe ich ebenfalls erhalten. Deshalb erschien mir der Fall "eigentlich" sehr einfach zu sein, da nur der "deutsche" Anteil meines Gehaltes zur Versteuerung in Deutschland übrig bleibt. Das war wohl etwas zu simple gedacht von mir 😀
Nochmals vielen Dank und freundliche Grüße
Stefan