Hallo liebe Community,
hier ein kurzes Update zur Übergabe der Auswertungen an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage.
Wenn Sie die Funktion Senden an Dokumentenmanagement nutzen, dann installieren Sie bitte zeitnah die aktuelle Version DATEV DMS oder Dokumentenablage 14.4.
Die Version steht Ihnen seit gestern bereit.
Viele Grüße aus dem verschneiten Nürnberg und ein schönes Wochenende ❄️
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo,
ist die Annahme korrekt, dass das Einspielen der EÜR-Steuer-Werte (im Programm Gesonderte- und Einheitliche Feststellung) noch nicht bei einem Einzelunternehmen (Freiberufler) geht, der eine Feststellungserklärung abgeben muss, da Wohnsitz- und Betriebs-Finanzamt von einander abweichen?
Oder bin ich einfach zu doof den richtigen Botton im Programm Gesonderte- und Einheitliche Feststellung zu finden?
Ab wann ist die Freischaltung von EÜR-Steuern für dieser Konstellation bzw. für Personengesellschaften geplant?
Hallo @marlenewetzel ,
also bei uns funktioniert es.
Im geöffneten Kanzleirechnungswesen unter Jahresabschluss - Steuern - Einkommensteuer-EÜR geht das Wertübergabeprotokoll auf und unter den Einstellungen ist die gesondert Feststellung aufrufbar.
Hallo,
ja, soweit geht das, aber in der Feststellungserklärung finde ich keine Möglichkeit diese Daten zu importieren bzw. zu vermerken, dass die Feststellungserklärung die Daten gemeinsam mit EÜR-Steuern an das Finanzamt übermittelt.
Oder muss ich die Einkünfte manuell in der Anlage F eintragen?
im ESt-Programm gibt es hier ja eine Programm-Verbindungs-Übernahme, sodass sich die Zahlen automatisch anpassen, wenn was verändert wurde.
@marlenewetzel Meines Wissens geht das bisher nur in der Einkommensteuer.
Ob es mit "EÜR-Steuern" funktioniert kann ich Ihnen nicht sagen.
Mit einer normalen Feststellungserklärung und der im Programm integrierten Anlage EÜR geht es ganz einfach. Lediglich bei der Schnittstelle muss einmalig die Berater- und Mandantennummer hinterlegt werden.
Allerdings aktualisieren sich die Daten nicht automatisch. Wenn sich die Daten in Rechnungswesen ändern, muss die Übertragung nochmals mit den geänderten Zahlen neu angestoßen werden.
Hier werden die Daten ja in die alte EÜR in die GuE übertragen:
Es müsste der Punkt EÜR Steuern ausgewählt werden, da ist die EÜR im neuen Programm. Dann müsste die alte EÜR in der GuE gelöscht werden und der Gewinn manuell erfasst werden. Eine Übernahme des Gewinns in die GuE analog der ESt geht noch nicht.
Soweit war ich auch schon, aber danke.
Anfrage an das Team der Datev:
Ab wann wird es möglich sein die EÜR-Steuern mit GSE-Zahlenübernahme nutzen zu können?
Hallo liebe Community,
es ist korrekt, dass eine Übernahme des Gewinns bzw. Verlusts aus DATEV EÜR Steuern in das Programm Gesonderte - und einheitliche – Feststellung (auch für eine gesonderte Feststellung) noch nicht möglich ist.
Wir gehen unter anderem diese Anforderung im Jahr 2024 an.
In einem ersten Schritt ist die Datenübernahme aus EÜR Steuern in eine gesonderte Feststellung geplant. Da hier auch im Programm Gesonderte – und einheitliche – Feststellung Anpassungen erforderlich sind, planen wir die Freigabe der Datenübernahme mit den DATEV Programmen 18.0, also im August 2024.
Ein weiterer Baustein in unserer Roadmap sind die Personengesellschaften. Auch hier planen wir eine schrittweise Auslieferung von neuen Funktionen.
Zuerst ist die Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen für die Gesamthand geplant. Anschließend planen wir die Übergabe der Daten der Beteiligten für die Sonder- und Ergänzungsrechnung aus Kanzlei-Rechnungswesen in EÜR Steuern. Die in EÜR Steuern ermittelten Werte können Sie dann für die Gesamthand und für die Beteiligten in die Feststellungserklärung übernehmen.
Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich Ihnen heute zur Freigabe der Funktionalitäten im Bereich der Personengesellschaften noch keinen zeitlichen Rahmen nennen kann. Ich halte Sie aber gerne über dieses Thema auf dem Laufenden😊.
Viele Grüße aus dem verschneiten Nürnberg ❄️
Silke Dürsch
DATEV eG
04.04.2024
11:13
zuletzt bearbeitet am
04.04.2024
13:57
von
Ute_Höpfner
Hallo!
Was ich jetzt noch nicht so ganz verstanden hab: Wie kommt die Anlage EÜR in die Freizeichnung?
Ich hab alles bereitgestellt und die Freizeichnung gesendet (auch die Einkommensteuererklärung) und ich habe die "Auswertung EÜR" (Freizeichnungsdokument und Formulare) nur im Posteingang von Meine Steuern. In der Freizeichnung ist die Einkommensteuererklärung nur mit Anlage G.
Was mach ich falsch?
Edit: ich hab mich genau an folgenden Vorgang gehalten (bereits 3x) und ja, ich habe auch alle benötigten Rechte.
Hinweis von @Ute_Höpfner
Beitrag / Frage wurde auch als eigenes Thema veröffentlicht => hier geht's weiter:
Hallo liebe Community,
ein kurzes Update zu diesem Beitrag:
Mit Freigabe der DATEV-Programme 18.0 am 08.08.2024 wird die Datenübernahme des Gewinns oder Verlusts aus EÜR Steuern in eine gesonderte Feststellung möglich sein.
Es wird dann auch möglich sein, den EÜR Steuern Bestand aus der gesonderten Feststellung zu übermitteln bzw. zur späteren Übermittlung bereitzustellen.
Alle weiteren Funktionalitäten im Zusammenhang mit Personengesellschaften (Datenweitergabe der Buchungen für die Beteiligten aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlage SE und AVSE) sind gerade in Arbeit und werden zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben. Ich informiere Sie wieder über diesen Beitrag.
Viele Grüße aus dem sommerlichen Nürnberg 😊.
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo liebe Community,
pünktlich zum Jahreswechsel gibt es eine funktionale Erweiterung in DATEV EÜR Steuern🎉.
Am 30.12.2024 wird die Erweiterung von DATEV EÜR Steuern um die Personengesellschaften freigegeben.
Die manuelle Erfassung der Anlagen SE und AVSE bei gebuchtem Sonderbetriebsvermögen gehört dann der Vergangenheit an.
Sie können die Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen nicht nur für die Gesamthand nutzen, sondern auch für die Anlagen SE und AVSE, die mit einem Klick gemeinsam bestückt werden.
Wie auch schon bei den Einzelunternehmen werden aus Kanzlei-Rechnungswesen die Einzelkontensalden und Einzelinventare nach DATEV EÜR Steuern übergeben.
Bei der Datenübermittlung an die Finanzverwaltung werden standardmäßig die Einzelwerte übermittelt, Sie können in EÜR Steuern aber auch auf die Übermittlung von Summenwerten umstellen.
Und die Datenübermittlung selbst können Sie, wie bei den Einzelunternehmen auch, entweder direkt aus der Cloud-Anwendung anstoßen oder aus der entsprechenden Feststellungserklärung, ganz wie Sie mögen.
Der in EÜR Steuern ermittelte Gewinn oder Verlust kann im Anschluss in das Programm DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung übernommen werden, und zwar für die Gesamthand und die Beteiligten mit Sonderbetriebsvermögen.
Ich gehe davon aus, dass fast jede Kanzlei eine Personengesellschaft in der Mandantschaft hat, bei der das Sonderbetriebsvermögen gebucht wird.
Probieren Sie es doch einfach mal aus und profitieren Sie von der neuen Programmverbindung für die Anlagen SE und AVSE.
Informationen zum Einstieg finden Sie im Dokument DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern: Überblick (Dok.-Nr. 1028394).
Die Anlage ER wird übrigens noch im ersten Halbjahr 2025 nachgeliefert.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien und allen Mitarbeitenden ein besinnliches Fest🎄🌟 und einen gesunden Start ins neue Jahr🎆.
Viele Grüße aus Nürnberg
Silke Dürsch
DATEV eG