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ESt 2019 comfort / Analge Unterhalt / Einkünfte und Bezüge

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letzte Antwort am 07.08.2020 20:27:44 von bfit
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Hallo.

 

Mein Mandant ist alleinerziehender Vater (55 Jahre) und wohnt im Jahr 2019 ganzjährig mit seinem Sohn (27 Jahre) zusammen (Haushaltsgemeinschaft). Für den Sohn besteht ganzjährig kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge.

 

Von Januar bis August 2019 hat der Sohn studiert und hatte in dieser Zeit keinerlei eigene Einkünfte und Bezüge.

 

Seit September 2019 ist der Sohn bei pwc angestellt und verdient 4.000 EUR/Monat.

 

Da der Sohn als unterhaltsberechtigte Person zum Haushalt meines Mandanten gehört, habe ich in der Anlage Unterhalt im Register "Allgemeine Angaben" den maßgeblichen Höchstbetrag von 9.168 EUR als anzusetzende Unterhaltsaufwendungen erfasst (§ 33a.1 Abs. 1 Satz 5 EStR).

 

Unter dem Punkt "Unterstützte Person" habe ich im Register "Einkünfte / Vermögen" unter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit den Bruttoarbeitslohn vom 01.09. bis 31.12.2019 von 16.000 EUR erfasst.

 

Allerdings kürzt das Programm nun den Höchstbetrag von 9.168 EUR um 16.000 EUR (= anzusetzender Unterhalt 0,- EUR). 

 

Wie steuere ich im vorgenannten Fall das Programm, dass es für die Zeit von Januar bis August 2019 den Unterhalt von 9.168 x 8/12 = 6.112 EUR berücksichtigt? Das man für die Zeit von September bis Dezember 2019 nichts mehr geltend machen kann, weil der Sohn zuviel verdient ist mir klar, aber wie sage ich das dem Programm?

 

Vielen Dank für die Mithilfe.

 

 

bfit
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Moin,

wenn Sie in der Anlage Unterhalt in der Registerkarte "Aufwendungen für den Haushalt" unter Zeitraum, für den Unterhalt geleistet wurde, den Zeitraum 01.01.-31.08.2019 eingeben, sollte er richtig rechnen. Ggf. - wenn das Programm es dennoch nicht erkennt - würde ich auch noch die Einkünfte des Zeitraums 01.09.-31.12.2019 wieder löschen, da diese ja nicht im Zeitraum, in dem Unterhalt gezahlt wurde, erzielt wurden.

 

Viel Erfolg und viele Grüße,

bfit

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letzte Antwort am 07.08.2020 20:27:44 von bfit
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