Hallo DATEV-Community,
wo kann man für die Erstellung einer ESt-Erklärung in der Anlage KAP die negativen "Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)", die auf der "Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds" stehen, eintragen?
In dem entsprechenden Formular für "Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds (Zeilen 7-16, 28-32 und 37-45)" kann man lediglich positive Erträge eintragen.
Viele Grüße
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Hallo anders,
wenn die negativen Kapitalerträge nicht antragsgebunden nach § 32d Abs. 2 Nr. 1, 3 EStG der tariflichen Besteuerung unterliegen sollen, erfassen Sie diese Kapitalerträge in der Kapitaleinkünfte Detailerfassung im Ordnungsbereich „Steuerbescheinigungen für Privatkonten und/oder –depots sowie Verlustbescheinigungen (Zeilen 7-16, 30, 35 und 37-45)“ und dort in Zeile 12 im Erfassungsfeld „Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG