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ESt - Teileinkünfteverfahren Anlage L

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letzte Antwort am 27.07.2023 13:52:27 von Christine_Obendorfer
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LarissaBWA
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Hallo libe DAtEV-Community,

 

kann mir evtl jmd. weiterhelfen, habe einen Land- u. Forstwirt der Dividinden von Fleurop bekommen hat. Hier greift das Teileinkünfteverfahren, aber WO in der Anlage L trage ich das ein?

 

Habe den selben Fall bei einem Gewerbebetrieb (Anlage G) hier habe ich die entsprechende Zeile gefunden und die Berechnung stimmt auch.

 

Lieben Dank!

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Christine_Obendorfer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
57 Mal angesehen

Hallo Community,

 

der steuerfreie Teil der Teileinkünfte der Anlage L ist in der Zeile 15 (VZ 2022) erfassbar. Der steuerpflichtige Teil der Teileinkünfte ist den Zeilen 6 bis 13 der Anlage L enthalten.

 

Mit freundlichen Gruß

 

Christine Obendorfer

 

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 27.07.2023 13:52:27 von Christine_Obendorfer
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