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Elektronischer Einspruch gegen mehrere Bescheide

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letzte Antwort am 07.10.2024 13:21:59 von w_paul
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oschmitt
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Hallo zusammen,

 

Anpassungsanträge kann ich für verschiedene Steuerarten beantragen, aber einen Einspruch kann ich nur für eine Steuerart beantragen ...

 

Hier muss, ähnlich wie bei den Anpassungsantragen schnell das "grüne Plus" unten angefügt werden.

 

oschmitt_0-1600073156890.png

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 13
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Das gilt genauso für mehrere Jahre.

Ich muss gerade einen Einspruch gegen den ESt VZ-Bescheid 2019 und ab 2020 einlegen. Zwei Einsprüche dafür zu verschicken erscheint mir dafür ein bisschen blöd.. Eine Kopierfunktion gibt es auch nicht. 

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DATEV-Mitarbeiter
Birgit_Lehner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 13
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Hallo Zusammen, 

 

Einschränkungen beim elektronischen Einspruch begründen sich in der Softwareschnittstelle zwischen der Finanzverwaltung und der DATEV und können daher von DATEV nicht aufgehoben werden.

 

DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9224570

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Birgit Lehner

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oschmitt
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Nachricht 4 von 13
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Ach .... liebe DATEV ...

 

Was das Frontend bereitstellt muss im Backend so aufbereitet werden so das es an die Finanzverwaltung gesendet werden kann. So und nicht anders soll es funktionieren.

 

Das durch die Ansprache von zwei Bescheiden evtl. zwei Übermittlungen an die Finanzverwaltung angestoßen werden ist dem Anwender egal, solange es nachvollziehbar ist.

 

Zusagen, die Finanzverwaltung kann es nicht, also machen wir auch nix ist leider wieder die alte DATEV-Sprechweise. Es sind intelligente Lösungen gefragt die dem Anwender Arbeit ersparen und nicht zusätzlich machen. Die Aussage wird bestimmt auch wieder Wasser auf die Mühlen der in der Community anwesenden Kritiker sein.

 

Achso: Und wer sonst als die DATEV kann sich mit der Finanzverwaltung auseinandersetzen, weshalb es bei den Anpassungenanträgen geht und bei den Einsprüchen nicht. Wenn sich der kleine Steuerberater bei Finanzamt meldet, weiß der Sachbearbeiter doch nicht wovon ich rede bzw. wenn er es weiß sagt er mir das ich der einzige mit dem Problem bin und legt auf. So kommen wir nicht weiter ... 

 

 

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 13
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@oschmitt  schrieb:

Ach .... liebe DATEV ...

...

Achso: Und wer sonst als die DATEV kann sich mit der Finanzverwaltung auseinandersetzen, weshalb es bei den Anpassungenanträgen geht und bei den Einsprüchen nicht. Wenn sich der kleine Steuerberater bei Finanzamt meldet, weiß der Sachbearbeiter doch nicht wovon ich rede bzw. wenn er es weiß sagt er mir das ich der einzige mit dem Problem bin und legt auf. So kommen wir nicht weiter ... 


Danke für Ihren Beitrag ... vor allem diesen nochmalige Hinweis darauf, dass die Datev Zugang zur Finanzverwaltung hat, halte ich für wichtig. Wenn der Dateventwicklungsvorstand sich mal einen Termin bei dem Leiter der EDV des Finanzministeriums gegeben lassen würde, könnten die beiden die ganzen beliebten Datev-Spielchen (Barcamp, Coaching, ...) miteinander absolvieren, bis alle Themen der elektronische Kommunikation von Angesicht zu Angesicht gelöst sind. Und zig andere Baustellen gibt es auch noch, deren Lösungen dort gemeinsam auf den Weg gebracht werden könnten.

Da braucht es keine Barcamps, wo sich Datevmitarbeiter gegenseitig für ihre Anmeldung zum Barcamp mit Kodus überhäufen.

(Über 50% der Kudos haben Datevmitarbeiter sich gegenseitig für ... (was eigentlich) gespendet.)

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I-P
Beginner
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Nachricht 6 von 13
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Gibt es mittlerweile weitere Aussagen oder eine Entwicklung bzgl. dieser Frage?

 

Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung 🙂

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guenther
Erfahrener
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Nachricht 7 von 13
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Bei ElsterOnline geht das auch nicht, da kann es bei DATEV auch nicht funktionieren. Liegt also nicht an DATEV.

guenther_0-1637085564047.png

 

mfg Thomas Günther
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martin65
Meister
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Hallo,

 

ich gehe davon aus, dass es rechtlich zulässig ist im Text des Einspruches gleichzeitig auch andere Steuerbescheide aufzuführen.

 

Z.B.

 

"Der Einspruch richtet sich zusätzlich auch gegen den Umsatzsteuerbescheid 2020 vom TT.MM.JJ. . Die Begründung hierfür:...."

 

Das Finanzamt muss den Einspruchstext komplett lesen. Also sind m.E. mehrere Rechtsbehelfe in einem Einspruch möglich. Das gleiche würde ich auch in Papierform machen. Dort würde ich keine zwei/mehrere Briefe/Einsprüche gegen versch. Steuerbescheide schreiben.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

oschmitt
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Nachricht 9 von 13
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Noch einmal: Die DATEV muss das Frontend (was wir Nutzer sehen) so aufbereiten, dass im Hintergrund (Backend) gerne 2 Einsprüche mit der selben Begründung an das FA übermittelt wird, ich möchte aber auch nur ein Dokument dafür in meinen Akten archivieren.

 

Es sind alles Daten die vorliegen, man muss das nur aufteilen und dann zwei Einsprüche im Hintergrund einreichen.

 

@martin65 : Das ist dann der berüchtigte DATEV-Würgaround?

alex7763
Fortgeschrittener
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Positiv formuliert: Praktikerlösung 😉

 

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wiewildewutz
Einsteiger
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Nachricht 11 von 13
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Ich verstehe Ihren Punkt. Ich komme auch nur auf diesen Thread, weil ich mich selbst gestern geärgert hatte, dass mein MA sechs Einsprüche bereitstellte...

Allerdings ist die Praktiker Aussage "nur" für Programmierer wohl so ähnlich wie Aussagen des Mdt. ggü. uns "ist doch nur ein Klick".
Und bei der Programmiererlücke und den vielen Projekten, die unser grüner Freund vor sich herschiebt, ist ein "nur" oben drauf für etwas, was im Prinzip fehlerfrei läuft, vlt. verständlicherweise nicht prioritär.
Wieviel Prozess und Vorlagen bei uns sind veraltet, es läuft aber und dann muss der Neue halt sich irgendwie durchfragen. "Dafür haben wir grad keine Zeit."

oschmitt
Erfahrener
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Nachricht 12 von 13
1685 Mal angesehen

@wiewildewutz Naja ... wenn man bedenkt wie stark die DATEV in den letzte Jahren an der Mitarbeiter gewachsen ist muss ich mir als Genosse die Frage stellen, wird in der Genossenschaft noch an den richtigen Projekten gearbeitet? 

 

Die DATEV ist eine Genossenschaft von Steuerberatern für Steuerberater, die Software soll den Steuerberatern nützen. Ich könnte das alles lang und episch jetzt ausschreiben, aber die Kernaussage findet sich in sovielen Threads der Community. Wenn der "grüne Freund" wenigstens mal die ollen Kamellen wegprogramieren würde (Nachträgliches Aufteilen von Buchungen, Belegfeld 2 umbennnen in Fälligkeitsdatum und ein zweites RICHTIGES Belegfeld 2 einführen würde, Möglichkeit den EB-Wert des Eigenkapitals bei EU und GmbHs i.R.d. Jahrsübernahme mitzuübergeben, etc.) wäre vielen geholfen, aber stattdessen entwickelt man eine Plattform "SmartExperts" und eine Steuerbürgerplattform "Klartax". 

 

... just my 2 cents ....

w_paul
Erfahrener
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Nachricht 13 von 13
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Ich hole die Programmanforderung nochmal in den Vordergrund.

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letzte Antwort am 07.10.2024 13:21:59 von w_paul
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