Wie kann man die Übermittlung der Berater- bzw. der Mandantennummer unterdrücken? Das geht als Betriebsinterna die Finanzverwaltung gar nix an. Ich finde dazu keine Einstellung.
Hallo theo,
eine Einstellung, die Übermittlung der Berater- bzw. Mandantennummer an die Finanzverwaltung zu unterdrücken, gibt es nicht.
Wird die Steuererklärung an die Finanzverwaltung übermittelt, so besteht für Steuerberater die Möglichkeit der elektronischen Rückübermittlung der Bescheid-Daten.
Anhand der Berater- und Mandantennummer, können wir die von der Finanzverwaltung rückübermittelten Bescheid-Daten, dem jeweiligen Steuerberater zuordnen.
Mit freundlichem Gruß
Edwin Baier
DATEV eG
Hallo Herr Baier,
Wird die Steuererklärung an die Finanzverwaltung übermittelt, so besteht für Steuerberater die Möglichkeit der elektronischen Rückübermittlung der Bescheid-Daten.
das ist mir bekannt.
Anhand der Berater- und Mandantennummer, können wir die von der Finanzverwaltung rückübermittelten Bescheid-Daten, dem jeweiligen Steuerberater zuordnen.
Wenn Sie das wirklich so implementiert haben, ist das lausigeziemlich schlechte Programmierung.
Beim Mitbewerb kann man die Übermittlung selbstverständlich abschalten (per Häkchen). Bescheide werden trotzdem korrekt zugeordnet.
Ich bitte um Korrektur.
Beste Grüße
Theo
Ich frage mich ernsthaft, was bitteschön die Angabe der BNr/MdNr bei der Finanzverwaltung auslösen könnte, damit die DATEV sie jetzt (mühsam) rausprogrammieren müsste.
Da gibt es deutlich wichtigere Themen! Also lassen, den Zeitaufwand können wir (bzw. DATEV) sparen.
Danke
C.O.
Ich frage mich ernsthaft, was bitteschön die Angabe der BNr/MdNr bei der Finanzverwaltung auslösen könnte, damit die DATEV sie jetzt (mühsam) rausprogrammieren müsste.
Da gibt es deutlich wichtigere Themen! Also lassen, den Zeitaufwand können wir (bzw. DATEV) sparen.
Wir sind hier beim Thema. Die Datev versucht bekannterweise seit ca.10 Jahren ihre Datenhaltung zu konsolidieren. Mit mäßigem Erfolg (nennen wir es scheitern). Das fängt genau bei sowas an.
Es ist einfach Unfugabsoluter Coding Horror, eine 'optionale' Elster-Funktion an eine andere 'optionale' Elster-Funktion zu koppeln (Gesetze, Rechtsprechung u. Verwaltungsanweisungen sind wie wir ja alle wissen permanenten Änderungen unterworfen).
Bestes Beispiel: Zusammenveranlagung (inkl. Bescheiderteilung) nur mit Attribut 'Anrede' [(St-Pflichtiger=Herr/n) + (St-Pflichtige/r=Frau)] möglich.
Umprogrammierung für 16 Bundesländer: Dauer 1 - 2 Jahre. Kosten ungewiss, trägt ja der Steuerzahler.
(Abgesehen davon, wie bereits erwähnt, Betriebsinterna. Wenn das FA Aufschluß über unsere Mandanten-/Beraterstruktur haben möchte, bitte selber prüfen kommen.)
Ich frage mich ernsthaft, was bitteschön die Angabe der BNr/MdNr bei der Finanzverwaltung auslösen könnte, damit die DATEV sie jetzt (mühsam) rausprogrammieren müsste.
Dass ich von der ein oder anderen Software des Mitbewerbs recht angetan bin, erwähnte ich ja bereits, aber wo es mich grad anspringt:
Wie das Elster-Protokoll implementiert istdie zwei Kästchen mit Häkchenfunktion bei denen gecodet sind u. wie Komplex eine Korrektur wäredass man zum Ausbauen die zwei Subroutinen löschen muss, würde ich jetzt raten.
Im Zweifel bestätigt das sicher einer der netten Entwickler an der kostenlosen Hotline. Bei der Gelegenheit könnte man auch gleich Fragen ob es Sinn macht, an einer korrekten Implementierung rumzupfuschen
Alternativ bliebe ja noch die direkte Übermittlung
Wie meinen bitte?
Ich teile die Meinung von Kudos. Wenn´s so weitergeht, können wir unsere Daten ja bald gleich auf Servern des Finanzamts laufen lassen. Das ist eine echte Einladung an die Steuerfahndung und andere.
Liebe DATEV, wir werden hier zur Preisgabe von Daten im Rahmen einer Steuererklärung gezwungen, die da nichts zu suchen haben. Bitte ändern.