Hi,
hätte folgende Frage, wie gebe ich es im Programm "Erbschaftssteuer" richtig ein. Es liegt ein Testament vor und es gibt mehrere Erben. Jeder bekommt etwas anderes. Ich würde für jeden Erben eine Steuererklärung abgeben. Meine Chefin ist der Meinung. Ich muss diesen Fall in einer Steuererklärung abbilden. Nur ich bekomme es nicht hin. Kann mir jemand helfen. Es geht um ein Depot und Bankguthaben und jeder Erbe erhält eines von beiden.
Vielen Dank
Grüße Linda
Ihre Chefin hat recht und wird Ihnen sicher gerne erklären, warum das so ist und zeigen wie das geht; dafür erhält sie sogar ein Honorar.
Stichwort "Art des Erwerbs"!
mfg
@Linda0404 schrieb:Hi,
hätte folgende Frage, wie gebe ich es im Programm "Erbschaftssteuer" richtig ein. Es liegt ein Testament vor und es gibt mehrere Erben. Jeder bekommt etwas anderes. Ich würde für jeden Erben eine Steuererklärung abgeben. Meine Chefin ist der Meinung. Ich muss diesen Fall in einer Steuererklärung abbilden. Nur ich bekomme es nicht hin. Kann mir jemand helfen. Es geht um ein Depot und Bankguthaben und jeder Erbe erhält eines von beiden.
Vielen Dank
Grüße Linda
Es sind zwei Dinge zu unterscheiden:
1. Der Nachlass
2. Die Zuordnung des Nachlasses
Eine Erbschaftsteuererklärung ist regelmäßig über den gesamten Nachlass zu erstellen.
Dazu ist jeder Erwerber verpflichtet, den Erwerb anzuzeigen, hierzu gibt es die entsprechenden Formulare in der Erbschaftssteuer.
Wenn alle Erwerber damit einverstanden sind, kann eine gemeinsame Erklärung abgeben. In dieser wird zum einen der Nachlass bewertet, zum anderen werden diese Werte den Erwerbern zugerechnet.
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@Linda0404 schrieb:Hi,
hätte folgende Frage, wie gebe ich es im Programm "Erbschaftssteuer" richtig ein. Es liegt ein Testament vor und es gibt mehrere Erben. Jeder bekommt etwas anderes. Ich würde für jeden Erben eine Steuererklärung abgeben. Meine Chefin ist der Meinung. Ich muss diesen Fall in einer Steuererklärung abbilden. Nur ich bekomme es nicht hin. Kann mir jemand helfen. Es geht um ein Depot und Bankguthaben und jeder Erbe erhält eines von beiden.
Vielen Dank
Grüße Linda
Hallo,
wie schon beschrieben muss in die Erklärung der gesamte Nachlass und alle Erben rein. Die "Zuordnung" an die einzelnen Erben wird wohl als Sachvermächtniss erfolgen (dies kann man in der ErbSt Erfassen, Vermächtniss wird vom Nachlass quotal bei allem Erben abgezogen und dem Begünstigten wieder zugeordnet.), ggf. kann auch eine Teilungsanordnung des Nachlasses im Testament stehen, dann wäre der SV anders. Es kommt also wie so häufig darauf an.
In der ErbSt sind alle Erben zu erfassen, falls man für einen Erben keine Erklärung abgeben soll kann man das anhaken.
Timo Högemann.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Ich hatte wohl einen vollständigen Blackout.