Hallo Community,
eine Mandantin möchte für Ihre Imobilie ihren Neffen als Hausmeister über Minijob einstellen.
Ich soll bitte eine Betriebsnummer beantragen.
Diese Immobilie ist aber im Privatbesitz . Arbeitnehmer kann man doch nur für Tätigkeiten im eigenen Haushalt anmelden. In der privaten Steuererklärung werden die Beträge ja nur bis zu den Höchstbeträgen angesetzt.
Sehe ich das richtig ?
Viele Grüße
Das ist doch rein rechtlich nichts anderes als ein Unternehmer, eben hier einer, der vermietet. Und natürlich müssen Arbeitnehmer von Unternehmern angemeldet werden. (etwas mehr als 30 % SV-Kosten)
Was Sie meinen, sind die Haushaltsangestellten, die, wenn sie maximal 556 € verdienen, über das Haushaltscheckverfahren angemeldet werden können. Hier beantragt die Minijobzentrale die Betriebsnummer bei der Erstmeldung. (etwas mehr als 12 % SV-Kosten)
In Ihrem Fall ist der erste Punkt richtig, also muss die Betriebsnummer beantragt werden, die Anmeldung bei der BG erfolgen etc.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Hilfe . Ich beantrage die Betriebsnummer und BG-Unternehmensnummer. Ich war verunsichert, ich meine mal gelesen zu haben, dass man dafür eine Gewerbe anmelden müsse.
Viele Grüße