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Hausmeister Minijob

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letzte Antwort am 17.02.2025 14:09:36 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Community,

 

eine Mandantin möchte für Ihre Imobilie ihren Neffen als Hausmeister über Minijob einstellen.

Ich soll bitte eine Betriebsnummer beantragen.

 

Diese Immobilie ist aber im Privatbesitz . Arbeitnehmer kann man doch nur für Tätigkeiten im eigenen Haushalt anmelden. In der privaten Steuererklärung werden die Beträge ja nur bis zu den Höchstbeträgen angesetzt.

 

Sehe ich das richtig ?

 

Viele Grüße

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 3
112 Mal angesehen

Das ist doch rein rechtlich nichts anderes als ein Unternehmer, eben hier einer, der vermietet. Und natürlich müssen Arbeitnehmer von Unternehmern angemeldet werden. (etwas mehr als 30 % SV-Kosten)

 

Was Sie meinen, sind die Haushaltsangestellten, die, wenn sie maximal 556 € verdienen, über das Haushaltscheckverfahren angemeldet werden können. Hier beantragt die Minijobzentrale die Betriebsnummer bei der Erstmeldung. (etwas mehr als 12 % SV-Kosten)

 

In Ihrem Fall ist der erste Punkt richtig, also muss die Betriebsnummer beantragt werden, die Anmeldung bei der BG erfolgen etc.

LG
VM
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
86 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für Ihre Hilfe . Ich beantrage die Betriebsnummer und BG-Unternehmensnummer. Ich war verunsichert, ich meine mal gelesen zu haben, dass man dafür eine Gewerbe anmelden müsse.

 

Viele Grüße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 17.02.2025 14:09:36 von Bonita66
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