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Insolvenzverfahren Vollmachtsdatenbank

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letzte Antwort gestern 18:49:40 von Böhler
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Böhler
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Hallo Zusammen,

 

unsere Mandantin hat ein Insolvenzverfahren eröffnet. Nun haben wir neue Steuernummern bekommen, diese eingepflegt und das Finanzamt hat die Vollmacht aufgrund des Insolvenzverfahrens abgelehnt.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt können wir die Vollmacht ziehen, jedoch nur ohne den Steuerkonto online Zugriff. Dieser müsste bei uns explizit rausgenommen werden.

Im Rahmen des Abrufs kann dieser nicht gesondert gelöscht werden.

 

Hat hier jemand Erfahrung und kann uns helfen?

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Anika Böhler

 

Beitrag wurde von @maier, Johannes aus „Steuern und Expertisen verschoben.

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Hier fehlen evtl. einige Informationen, z.B. WARUM das Finanzamt eine Steuernummer abgelehnt hat und WARUM kein Steuerkonto online-Zugriff - es muss ja nachvollziehbare Gründe geben, die das Finanzamt auch benennen muss.

 

Was meinen Sie mit "Vollmacht ziehen"?

Ich könnte mir vorstellen, dass nun ein Insolvenzverwalter involviert ist, der nun entsprechend eine Vollmacht hat (starker Insolvenzverwalter). Da darf man dann als StB nicht einfach "dazwischengrätschen" und muss dass Ganze erst einmal mit dem Verwalter klären. Oft kündigt der Insolvenzverwalter auch den Steuerberatungsvertrag. Oft ist aber auch die Kommunikation seitens des InsoVerw nicht die beste. Aus meiner Sicht Chefsache.  

Danke
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Böhler
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Die Fehlermeldung lautet:

 

Die Steuernummer wurde vom..

Bhler_0-1733309918783.png

Der Insolvenzverwalter , der Mandant und das Finanzamt sind sich über die Vollmacht einig.

 

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Böhler
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Hallo nochmal,

 

mit Vollmacht "ziehen" war gemeint die Vollmacht einzupflegen und abzurufen.

 

mit freundlichen Grüßen

 

a. Böhler

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Bei dieser Meldung bin ich mir nicht sicher, ich könnte mir aber vorstellen, dass es genau darum geht - nur die Vollmacht des Insolvenzverwalters wird seitens des FA anerkannt.

§ 117 InsO – Erlöschen von Vollmachten

(1) Eine vom Schuldner erteilte Vollmacht, die sich auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen bezieht, erlischt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Danke
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Böhler
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Hallo

Vielen Dank für die Antwort.

 

Wer die Vollmacht bekommt, haben wir bereits abgeklärt. Der Insolvenzverwalter, das Finanzamt und der Mandant haben grünes Licht gegeben, damit wir die Vollmacht bekommen.

 

Es geht rein um den technischen Ablauf, nicht um die rechtlichen Hintergründe. Diese wurde bereits geklärt.

 

 

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Neu_hier
Fachmann
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Geht es (nur) darum, eine Vollmacht in der VDB einzupflegen, jedoch ohne Steuerkonto-Abruf?

 

Was meinen Sie mit: "Im Rahmen des Abrufs kann dieser nicht gesondert gelöscht werden"?

 

Möglicherweise müssen Sie das hier in der Vollmacht aktivieren (Kreuz setzen, geht ggf. nur bei einer neuen Vollmacht):

 
"Vollmacht zum Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten12
 
Die Vollmacht erstreckt sich im Ausmaß der Bevollmächtigung nach Zeilen 7 bis 15 und 21 bis 28 auch auf den elektronischen Datenabruf hinsichtlich der bei der Finanzverwaltung zum/zur oder für den/die Vollmachtgeber/in gespeicherten steuerlichen Daten, soweit die Finanzverwaltung den Weg hierfür eröffnet hat.
 
Diese Abrufbefugnis wird nicht erteilt."

Bin aber nicht sicher, ob sich das auch / nur auf das Steuerkonto-online bezieht.

Man muss die VDB nicht bemühen, vl. ist es sinnvoller eine Papiervollmacht zum Fa zu senden, dann kann man zwar keine Daten abrufen, bleibt aber handlungsfähig.
 
Eine Frage bleibt dann aber doch - warum sollen Sie das Steuerkonto nicht einsehen? Eine wichtige Info für den Steuerberater.

 

 

 

Danke
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dprobst
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Soweit ich weiß, können Sie zwar im Insolvenzfall sich eine Vertretungsvollmacht geben lassen, der automatisierte Kontenabruf wird von den Finanzämtern aber grundsätzlich im Insolvenzverfahren verweigert.

 

Grund: Man will dem Insolvenzverwalter nicht dabei helfen, Forderungen/Zahlungen zufinden, die er anfechten könnte.

 

M. W. gibt es dazu auch mehrere Urteile, die die Vorgehensweise des Finanzamts absegnen.

MelanieSchröder
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Hallo,

 

hat der Abruf inzwischen geklappt? Ich habe gerade genau den gleichen Fall und weiß nicht weiter.

 

Danke und viele Grüße

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Böhler
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Hallo
wir haben uns mit dem Finanzamt abgestimmt. Wir dürfen keine VAST Daten ziehen und haben keinen Einblick auf Steuerkonto online. 

Jedoch bekommen wir die Fristverlängerung genehmigt und telefonische Auskunft.

 

Es wurde uns mitgeteilt, das dies im Insolvenzverfahren nicht anderweitig zu verarbeiten wäre.

 

Viele Grüße

 

Anika Böhler

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letzte Antwort gestern 18:49:40 von Böhler
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