Hallo Zusammen,
unsere Mandantin hat ein Insolvenzverfahren eröffnet. Nun haben wir neue Steuernummern bekommen, diese eingepflegt und das Finanzamt hat die Vollmacht aufgrund des Insolvenzverfahrens abgelehnt.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt können wir die Vollmacht ziehen, jedoch nur ohne den Steuerkonto online Zugriff. Dieser müsste bei uns explizit rausgenommen werden.
Im Rahmen des Abrufs kann dieser nicht gesondert gelöscht werden.
Hat hier jemand Erfahrung und kann uns helfen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anika Böhler
Beitrag wurde von @maier, Johannes aus „Steuern und Expertisen verschoben.
Hier fehlen evtl. einige Informationen, z.B. WARUM das Finanzamt eine Steuernummer abgelehnt hat und WARUM kein Steuerkonto online-Zugriff - es muss ja nachvollziehbare Gründe geben, die das Finanzamt auch benennen muss.
Was meinen Sie mit "Vollmacht ziehen"?
Ich könnte mir vorstellen, dass nun ein Insolvenzverwalter involviert ist, der nun entsprechend eine Vollmacht hat (starker Insolvenzverwalter). Da darf man dann als StB nicht einfach "dazwischengrätschen" und muss dass Ganze erst einmal mit dem Verwalter klären. Oft kündigt der Insolvenzverwalter auch den Steuerberatungsvertrag. Oft ist aber auch die Kommunikation seitens des InsoVerw nicht die beste. Aus meiner Sicht Chefsache.
Die Fehlermeldung lautet:
Die Steuernummer wurde vom..
Der Insolvenzverwalter , der Mandant und das Finanzamt sind sich über die Vollmacht einig.
Hallo nochmal,
mit Vollmacht "ziehen" war gemeint die Vollmacht einzupflegen und abzurufen.
mit freundlichen Grüßen
a. Böhler
Bei dieser Meldung bin ich mir nicht sicher, ich könnte mir aber vorstellen, dass es genau darum geht - nur die Vollmacht des Insolvenzverwalters wird seitens des FA anerkannt.
(1) Eine vom Schuldner erteilte Vollmacht, die sich auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen bezieht, erlischt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hallo
Vielen Dank für die Antwort.
Wer die Vollmacht bekommt, haben wir bereits abgeklärt. Der Insolvenzverwalter, das Finanzamt und der Mandant haben grünes Licht gegeben, damit wir die Vollmacht bekommen.
Es geht rein um den technischen Ablauf, nicht um die rechtlichen Hintergründe. Diese wurde bereits geklärt.
Geht es (nur) darum, eine Vollmacht in der VDB einzupflegen, jedoch ohne Steuerkonto-Abruf?
Was meinen Sie mit: "Im Rahmen des Abrufs kann dieser nicht gesondert gelöscht werden"?
Möglicherweise müssen Sie das hier in der Vollmacht aktivieren (Kreuz setzen, geht ggf. nur bei einer neuen Vollmacht):
Soweit ich weiß, können Sie zwar im Insolvenzfall sich eine Vertretungsvollmacht geben lassen, der automatisierte Kontenabruf wird von den Finanzämtern aber grundsätzlich im Insolvenzverfahren verweigert.
Grund: Man will dem Insolvenzverwalter nicht dabei helfen, Forderungen/Zahlungen zufinden, die er anfechten könnte.
M. W. gibt es dazu auch mehrere Urteile, die die Vorgehensweise des Finanzamts absegnen.
Hallo,
hat der Abruf inzwischen geklappt? Ich habe gerade genau den gleichen Fall und weiß nicht weiter.
Danke und viele Grüße
Hallo
wir haben uns mit dem Finanzamt abgestimmt. Wir dürfen keine VAST Daten ziehen und haben keinen Einblick auf Steuerkonto online.
Jedoch bekommen wir die Fristverlängerung genehmigt und telefonische Auskunft.
Es wurde uns mitgeteilt, das dies im Insolvenzverfahren nicht anderweitig zu verarbeiten wäre.
Viele Grüße
Anika Böhler