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Kinderfreibetrag Ländergruppen

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letzte Antwort am 19.02.2021 08:14:05 von Stephan_Hirsch
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AngelaOesterle
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Ich habe einen Fehler im ESt-Programm:

Wenn die Kinder im Ausland wohnen (hier Ländergruppe 3), wird bei der Berechnung des Soli und KiSt trotzdem der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt und nicht wie eigentlich korrekt 3/4, 1/2 oder 1/4.

Hier sollte die Programmierung geändert werden.

DANKE

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Stephan_Hirsch
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Hallo AngelaOesterle,

 

bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag – wie auch bei der Berechnung der Einkommensteuer – grundsätzlich mit dem entsprechenden Ländergruppensatz zu 1/4, 2/4, 3/4 oder 4/4 berücksichtigt.

 

Unterschiede ergeben sich bei der Ermittlung aber durch das BMF-Schreiben vom 09.03.1998 (BStBl-1998-I-0347). Dort heißt es in Rz 26 unter "Zu § 51a Abs. 2 EStG - Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern":


"Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern nach § 51a Abs. 2 EStG sind ebenso wie beim Lohnsteuerabzugsverfahren die Kinderfreibeträge stets mit dem Jahresbetrag anzusetzen. Sind für ein Kind unterschiedliche monatliche Kinderfreibeträge aufgrund wechselnder Wohnsitzstaaten zu berücksichtigen, so ist der höchste Monatsbetrag auf einen Jahresbetrag hochzurechnen."

 

Das führt im Ergebnis z. B. dazu, dass bei einem Kind, das zum 01.07. des Veranlagungszeitraums in ein „1/4-Land“ zieht, für die Berechnung der Einkommensteuer der Kinderfreibetrag für 6 Monate (01.01. – 30.06.) zu 4/4 und für die restlichen 6 Monate (01.07.-31.12.) zu 1/4 berücksichtigt wird. Für die Ermittlung der Kirchensteuer wird dagegen für alle 12 Monate der (volle) 4/4-Kinderfreibetrag berücksichtigt, da „der höchste Monatsbetrag auf einen Jahresbetrag hochzurechnen“ ist. Und der höchste Monatsbetrag ist einer der 4/4-Beträge aus den ersten 6 Monaten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
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AngelaOesterle
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In meinem Fall sind aber beide Kinder das ganze Jahr in Ungarn gewesen und trotzdem kürzt das Programm mir bei der Ermittlung von Soli und KiSt die Kinderfreibeträge mit 4/4 statt mit 2/4 je Kind.

 

Meiner Meinung nach ist hier das Programm nicht korrekt? Ich habe als Zeitraum Wohnort im Ausland den 1.1.-31.12. erfasst.

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Stephan_Hirsch
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Hallo AngelaOesterle,

 

unwahrscheinlich, aber theoretisch möglich:
Prüfen Sie, ob

  • Angaben zu selbst ermittelten Beträgen vorhanden sind (Erfassungsformular Anlage Kind, oberhalb Zeile 4),
  • zusätzlich Datumsangaben zum Wohnort im Inland vorhanden sind (Erfassungsformular Anlage Kind, Zeile 8/9),
  • Angaben zur nur zeitanteiligen Berücksichtigung des Kindes vorhanden sind (Geburt, Vollendung des 18. Lebensjahrs oder Abschluss der Berufsausbildung im Veranlagungszeitraum führen wegen der erwähnten Hochrechnung auf den Jahresbetrag auch zu einer abweichenden Berücksichtigung bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer),
  • die Ländergruppe – trotz korrekter Auswahl des Staats "Ungarn" - selbst ermittelt auf Ländergruppe 1 verändert wurde (Erfassungsformular Anlage Kind, unterhalb Zeile 9).

 

Ohne konkrete Daten (Datenprotokoll Anlage Kind, Ansatz Kinderfreibetrag oder Kindergeld im Rahmen der ESt-Berechnung) lässt sich aus der Ferne leider nicht feststellen, was in Ihrem Fall zum Ansatz des ungekürzten Kinderfreibetrags für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer führt.

 

Wenden Sie sich zur Prüfung daher bitte per Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 19.02.2021 08:14:05 von Stephan_Hirsch
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