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Probleme beim Abruf - DIVA 2.0

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letzte Antwort am 25.06.2024 11:16:36 von T_Ahmad
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T_Ahmad
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

am 14.06. haben wir eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten, dass ein elektronischer Bescheid zum Abruf stehe. Daraufhin hat eine Kollegin erfolglos versucht diesen über den Dokumentenkorb abzurufen. Anschließend erfolgte ein Abruf des Bescheides über Weitere Übermittlungen im DATEV-Arbeitsplatz.

Nach der Erfassung der Daten zum Bescheid, erfolgte mit der Bestätigung der Download eines früheren Bescheides. In den eingehenden Dokumenten ist nun auch nur dieser frühere Bescheid zu sehen, welcher bereits am 23.04.2024, damals über den Dokumentenkorb, abgerufen wurde.

 

Eine erneute Abfrage heute (17.06.2024) endet mit der Meldung "Keine neuen Bescheide/Dokumente vorhanden."

Über Post, Fristen und Bescheide kamen bislang ebenfalls keine Bescheidabgleichwerte (ESt) vom Finanzamt.

Über den Kanzlei Elster-Zugang kann ebenfalls kein Bescheid abgerufen werden

 

 

Rechte für den Abruf aller Bescheide sind vorhanden. Über das MyDatev-Portal wird ebenfalls nur der Bescheid vom 23.04.2024 angezeigt. Liegt vielleicht derzeit eine Störung vor? Gibt es eine Möglichkeit den Bescheid vom 14.06.2024 erneut abzurufen? Oder müssen wir das Finanzamt nun doch um einen Papierbescheid bitten?

 

Danke vorab für jede Antwort!

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Filchner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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283 Mal angesehen

Hallo T_Ahmad,

 

wenn sich der Bescheid eines Mandanten nicht abrufen lässt, liegt es meistens an einer fehlenden Voraussetzung.

 

Zum Beispiel: Ist in der Vollmachtsdatenbank in der Übersicht beim betreffenden Mandanten in der Spalte Untervollmacht ein Haken gesetzt?

 

Tipp: Prüfen Sie die weiteren Voraussetzungen wie in  Digitaler Bescheidabruf (DIVA II): Kein Abruf möglich trotz E-Mail-Benachrichtigung beschrieben.

 

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und sich der Bescheid dennoch nicht abrufen lässt, senden Sie uns zu Klärung einen Servicekontakt.

 

Viele Grüße,

 

Susanne Filchner

DATEV eG

T_Ahmad
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Filchner,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Das Problem lag darin, dass wir für den Mandanten eine Empfangsvollmacht für alle Steuerarten hatte, dieser jedoch ebenfalls per E-Mail benachrichtigt wurde, dass der Bescheid zum Abruf bereit steht und diesen dann zwischenzeitlich eigenständig über ELSTER abgerufen hat. Daher konnte der Datensatz wohl nicht mehr durch uns abgerufen werden.

 

Somit hat sich das Problem erledigt. 

 

Beste Grüße

 

T. Ahmad

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letzte Antwort am 25.06.2024 11:16:36 von T_Ahmad
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