Liebe Community,
ein Anwalt/Partner einer Anwaltskanzlei kauft sich eine Bahncard. Die Rechnung ist auf seine Privatadresse ausgestellt. Er möchte, dass die Kanzlei die Vorsteuer zieht und den verbleibenden Nettobetrag möchte er als Sonderbetriebsausgabe behandelt haben. M.E. ist das doch nicht möglich oder? SBA und Vorsteuerabzug schließen sich doch immer aus (?)
Danke für Unterstützung,
Da liegen Sie richtig, der Anwalt an sich ist i.d.R. nicht Unternehmer, wenn es nur um persönliche Sonderbetriebsausgaben geht.
Vorsteuerabzug wäre nur möglich wenn die Gesellschaft kauft und das Ergebnis dem Gesellschafter als Gewinnvorabvergütung zuweisen würde.