Liebe DATEV, liebe Community,
ich bereite gerade einen Abschluss 2021 vor (wundervoll schneller Mandant!). Es ist eine Tantieme vereinbart, Bemessungsgrundlage ist der Jahresüberschuss vor Steuern (wundervoll einfach).
Mir scheint aber, dass das Programm (Körperschaftsteuer 2021) bei der Berechnung für die Tantieme zum Jahresüberschuss die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer aus der GuV hinzurechnet, nicht aber den Solidaritätszuschlag. Möglicherweise wird auch Körperschaft- und Gewerbesteuer für Vorjahre nicht berücksichtigt, das sind allerdings Kleinbeträge, könnten auch Rundungsdifferenzen sein.
Ist das gewollt und richtig? Falls nicht, soll die Korrektur manuell unter Tantieme -> Korrektur zur Bemessungsgrundlage erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Hallo f_mayer,
in der ersten Erfassungsmaske zur Tantieme können Sie das unter "Korrekturen der Bemessungsgrundlagen" mit 3 Kontrollkästchen bestimmen:
- Mit den ersten beiden steuern Sie, ob und wie der SolZ berücksichtigt werden soll
- mit dem 3. Kontrollkästchen aktivieren Sie eine Berücksichtigung der sonstigen nicht abzugsfähigen Steuern wie z. B. die Steuern für Vorjahre.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
Danke Herr Maier, habe diese Maske komplett übersehen.