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Umsatzsteuerliche Behandlung Individualsoftware

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letzte Antwort am 11.10.2023 18:12:20 von RAHagena
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Parloa
Beginner
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Guten Tag,

Wir haben ein Problem bei der umsatzsteuerlichen Behandlung eines neuen Vertrages.
Es geht um eine Individualsoftware, die an einen im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Kunden verkauft wird. Es wurde aber direkt im Vertrag erklärt, dass die Software von einer Tochterfirma des Kunden mit Sitz in den USA genutzt wird.

Nun sind wir uns unschlüssig ob der Ort der sonstigen Leistung im Gemeinschaftgebiet beim Kunden oder bei der Tochterfirma in den USA liegt.

Vielleicht hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall oder kann uns dabei einfach weiterhelfen. 🙂 

Vielen Dank schon im Voraus

JCutiey
Beginner
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Ich würde vom Sitz des Kunden als Ort der Leistung ausgehen. Im § 3a (2) UStG ist die Rede von entweder dem Sitz des Leistungsempfängers oder von dessen Betriebsstätte die Rede.

Die Software wird ja nicht bei der Tochterfirma erst programmiert; und in anderen Fällen wird auch meist vom Sitz des Empfängers ausgegangen (mangels tatsächlichem Ort der Ausführung der Leistung). Wenn man nicht zufällig ein Urteil oder so findet, wo etwas anderes festgelegt wurde, sehe ich das als ziemlich eindeutig. 

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renek
Meister
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Wo der Kunde die Software letztlich einsetzt kann Ihnen egal sein. So wie bereits von @JCutiey dargelegt sollte Sie den Sitz des Unternehmens nehmen.

 

Das ändert sich allerdings dann, wenn der Kunde die Niederlassung oder das Tochterunternehmen in den USA benennt.

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RAHagena
Meister
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Wer die nutzt, macht für die USt keinen Unterschied, entscheidend dürfte vordergründig sein, an wen die Rechnung gestellt wird.

Der Unterschied EU oder nicht EU ist aber ohnehin nur §13b Absatz 1 oder 2 UStG, es ist in jedem Fall reverse Charge.

 

Funny fact: Wenn für Sie in D ein Ausländer programmiert hätte, kann es für diesen in D zu einer beschränkten Steuerpflicht kommen! https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/steueranmeldung-und-steuererklaerung-ueberlassung-von-rechten_164_529862.html 

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letzte Antwort am 11.10.2023 18:12:20 von RAHagena
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