Liebes Datev-Team,
dass Finanzamt hat mich gerade darauf hingewiesen, dass wenn man über das ESt-Programm die Kommunikation mit dem Finanzamt erstellt (Egal ob Einspruch oder Belege nachreichen). Bei der Stammdatenübermittlung nur die Adresse des Beraters weitergegeben wird.
Es wäre schön, wenn hier auch gleich die Telefonnummer oder ggf. auch Mail adresse mitgegeben wird.
Dann kann das Finanzamt wenn noch etwas wäre, direkt kurz zurück telefonieren.
Vielen Dank für eure tolle Arbeit!
Hallo AngelaOesterle,
Bisher ist kein Erfassungsfeld für die Telefonnummer an der Oberfläche verfügbar. Dies wird geprüft.
Aktuell bleibt die Empfehlung die Telefonnummer mit in den Text zu erfassen. Sinngemäß "für Rückfragen stehen wir unter XXXXXX zur Verfügung".
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Wolrab
DATEV eG
Moin Frau Oesterle,
hier elektronischer Einspruch - Kanzlei nicht als Absender beim FA erkennbar finden Sie noch mehr dazu (auf Seite 3 gibt es Lösungsvorschläge).
Gruß, sk