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Elektronische Signatur mit der DATEV SmartCard

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letzte Antwort am 13.01.2022 12:57:52 von agmü
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herrkirner
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es Möglich mit der DATEV SmartCard elektronisch zu signieren? Falls ja, wie kann ich dies einrichten?

 

Vielen Dank.

peter
Meister
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Nachricht 2 von 5
748 Mal angesehen

Hallo,

 

als Startpunkt würde ich das Dokument  1018028 heranziehen.

Gruß
Peter
agmü
Experte
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Nachricht 3 von 5
714 Mal angesehen

Was genau möchten Sie elektronisch signieren?

 

Ohne qualifiziert elektronische Signatur, die auf der SmartCard im Standard nicht enthalten ist, könne Sie "nur" die E-Mails signieren, nicht aber rechtsverbindlich unterzeichnen.

 

 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
Nutzer_8888
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
630 Mal angesehen

Das mit den Signaturen hat sich ja auch zu einem schönen geschäftsträchtigen IT-Thema entwickelt....

 

Was es nicht alles für Zertifikate gibt....

 

Dachte die Zertifikate auf den persönlichen und identifizierten Datev-Dingern sind das höchst mögliche Zertifikategut.

Aber nein, es gibt da noch die qualifizierte Signatur ....

 

Keine Ahnung ob das ein Normalo noch verstehen kann. Letztlich sind auf den neuen Personalausweisen ja auch Zertifikate die in diesem Sinne sicher qualifiziert sind. Nur können die nicht mit den Datev-Lesern benutzt werden ....

 

PS: Ich würde rechtsverbindlich wahrscheinlich lieber persönlich unterschreiben, wenn eine solche notwendig ist. Komisch, dass viele Online-Geschäft ohne solche Unterschrift möglich ist... Bin hier aber echt ein Laie und etwas frustriert über dies Zertifikate-Seuche...

agmü
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 5
606 Mal angesehen

@Nutzer_8888  schrieb:

...

PS: Ich würde rechtsverbindlich wahrscheinlich lieber persönlich unterschreiben, wenn eine solche notwendig ist. Komisch, dass viele Online-Geschäft ohne solche Unterschrift möglich ist... Bin hier aber echt ein Laie und etwas frustriert über dies Zertifikate-Seuche...


Sorry, aber den Hinweis kann ich mir nicht verkneifen:

 

Das deutsche Rechtssystem kennt als "Normalfall" den mündlich abgeschlossenen Vertrag. 

Nur wenn Normen eine andere Form vorsehen, ist die Erfüllung der Form Wirksamkeitsvoraussetzung.  Wären nur "schriftliche", d.h. auf Papier oder digital, fixierte Verträge zulässig könnten Sie noch nicht einmal eine Semmel/Schrippe/Stulle/Brötchen beim Bäcker kaufen.

 

Der Kauf einer Semmel beinhaltet (in der analogen Welt rechtlich) 3 separate Verträge; Kaufvertrag über die Semmel, Vertrag über den Eigentumsübergang der Semmel auf Sie als Käufer und Vertrag über den Eigentumsübergang an den Münzen mit denen Sie die Semmel bezahlen.  Wenn ich jetzt noch das Kartenterminal für die Zahlung mit Karte dazwischen schalte wird's noch komplexer.   

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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letzte Antwort am 13.01.2022 12:57:52 von agmü
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