Wir haben verschiedene ältere Mandanten, die uns einmal jährlich ihre Unterlagen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung übergeben. Darunter befinden sich auch Mandanten mit umsatzsteuerfreien Einkünften aus vermieteten Immobilien. Eine Anmeldung bei DATEV elektronisches Rechnungspostfach ist eingerichtet, jedoch bietet dieses nur die Möglichkeit, Rechnungen zu schreiben und nicht, Belege zu archivieren.
Da ab dem 1.1.2025 auch Vermieter verpflichtet sind, elektronische Rechnungen empfangen und archivieren zu können, stellt sich uns die folgende Frage:
Wenn wir für diese Mandanten DATEV Unternehmen online (DUO) inklusive Belege online bestellen und installieren, aber keine Finanzbuchführung (Fibu) angelegt haben, können wir dann trotzdem die elektronischen Belege revisionssicher archivieren? Oder ist es notwendig, eine Fibu anzulegen, um diese Funktion zu nutzen?
Gibt es möglicherweise eine einfachere Möglichkeit, die elektronischen Belege innerhalb von DATEV zu archivieren, ohne den Umweg über DUO und ohne eine vollständige Finanzbuchführung anzulegen?
Vielen Dank im Voraus für alle, die uns hierbei weiterhelfen können!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Nachtgespenst schrieb:
Eine Anmeldung bei DATEV elektronisches Rechnungspostfach ist eingerichtet, jedoch bietet dieses nur die Möglichkeit, Rechnungen zu schreiben und nicht, Belege zu archivieren.
Auch das E-Rechnungspostfach wird keine GoBD-konforme Archivierung haben.
@Nachtgespenst schrieb:
Wenn wir für diese Mandanten DATEV Unternehmen online (DUO) inklusive Belege online bestellen und installieren, aber keine Finanzbuchführung (Fibu) angelegt haben, können wir dann trotzdem die elektronischen Belege revisionssicher archivieren?
Ja, ist es. Ggf. aber nicht nötig, wenn man das E-Rechnungspostfach ab 2025 mit einem Belege online Bestand verknüpfen kann, ohne dass das Mandat selbst einen DUO Vertrag zu 11 EUR braucht. Dann schiebt das E-Rechnungspostfach die Rechnungen nach Belege online. Als Mandat kommt man ohne DUO dann nur nicht mehr an die Belege dran. Wenn diese Einschränkung OK ist, passt alles.
@Nachtgespenst schrieb:
ohne den Umweg über DUO
Ohne Belege online sicher nicht, weil nur Belege online rechtssicher archivieren kann. DUO ist nur ein Vertrag, der dazu berechtigt, mit Belege online und den enthaltenen Programmen aus DUO zu arbeiten. Beides ist nicht in allen Fällen nötig und teils voneinander unabhängig.
@Nachtgespenst schrieb: Da ab dem 1.1.2025 auch Vermieter verpflichtet sind, elektronische Rechnungen empfangen und archivieren zu können
Hallo @Nachtgespenst
meines Erachtens wird hier "übers Ziel hinausgeschossen"
Es ist korrekt, dass nach jetzigem Stand auch umsatzsteuerfreie Vermieter E-Rechnungen empfangen können müssen => das bietet die DATEV E-Rechnungsplattform
Aber: Nach welchen Vorschriften sind umsatzsteuerfreie Vermieter verpflichtet, E-Rechnungen (revisionssicher) zu archivieren?
- Die GOBD gelten nur für Gewinneinkünfte => für VuV nicht anwendbar
- Die Aufbewahrungspflichten nach AO/HGB gelten nur für Gewinneinkünfte => für VuV nicht anwendbar
- Für Zwecke des Vorsteuerabzugs werden die E-Rechnungen bei umsatzsteuerfreier Vermietung nicht benötigt => Keine Aufzeichnungen nach § 22 USTG notwendig
- § 92 AO Belegvorhaltepflicht zur Einkommensteuererklärung - gilt für VuV => Die Belege müssen für Zwecke der Einkommensteuererklärung vorgehalten werden bis mindestens zur Rechtskraft des Steuerbescheids
Für die Belegvorhaltepflicht zur Einkommensteuererklärung ist DATEV meine Steuern das passende Produkt
DUO ist nur notwendig für Vermietungen, wenn eine Vermietungsbuchführung samt neuer VuV-Lösung in Kanzlei Rechnungswesen geführt wird.
Hallo zusammen,
Vielen, vielen Dank für eure Erläuterungen. Das hilft mir wirklich sehr! da habe ich eine Last weniger. 👍👍👍
Super, vielen Dank, du hast völlig recht, ich hatte mich geirrt!