Wie kann man unterjährig die kontonummer in der Buchführung für die Kasse ändern?
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Hallo,
Nach anlegen einer Kasse kann die Kontonummer nicht mehr geändert werden.
Hier das Dokument der DATEV dazu.
Wie im Dokument steht, empfiehlt die DATEV für "Änderung der Kontonummer":
In erfassten Kassenbewegungen können Sie Kontonummer, Anfangsbestand und Datum des Anfangsbestands nicht mehr ändern.
Wenn Sie die Kontonummer einer Kasse mit Kassenbewegungen ändern möchten, legen Sie eine neue Kasse an. Erfassen Sie Kassenbewegungen nur in der neuen Kasse."
Großartig unflexibel 👎. Aber gut, dass es eine Möglichkeit an der GoBD vorbei gibt 😇, wenn die Kasse nicht schon x Jahre geführt wurde.
Wenn Sie die Kontonummer einer Kasse mit Kassenbewegungen ändern möchten, legen Sie eine neue Kasse an. Erfassen Sie Kassenbewegungen nur in der neuen Kasse.
Keine Lösung. Nur ein Workaround. Und wie stellt man zu 100% sicher, dass zukünftige Kassenbewegungen nur in der neuen Kasse erfasst werden? Murphy und so. Genau: gar nicht. Weil kann man in der RVo nicht einstellen: Rechteverwaltung Kassenbuch Und dann geht es ja oft um das Thema externe Prüfung und dann muss man diesem Menschen erklären: ah, doof - habe mich vertan, weil DATEV mir beide Kassen immer anzeigt.
Ich stelle DATEV nicht an den Pranger aber man kann IT-technisch solch einen Fall im Vorfeld vermeiden statt hinterher sich erklären und reagieren müssen.
Danke für die schnelle Antwort, hilft mir weiter