Hallo zusammen,
irgendwie kann ich mit Unternehmen Online nur Zahlungserinnerungen und keine als "Mahnung" ausgewiesene "Erinnerungen" erstellen. Ist das nicht vorgesehen oder finde ich es einfach nicht?
Wie ist das angedacht das zu ermöglichen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße,
Manuel
?? Hat keiner eine Antwort!?
Werter Herr Nübel,
wenn Sie zu diesem Thema die Antwort vermissen, mag das daran liegen, dass Ihr Thema nicht unbedingt eine Arbeitsschwerpunkt der Berater und ihrer Mitarbeiter ist. Es geht Ihnen um die Nutzung von UO im Mahnwesen. Ich gehe also einmal davon aus, dass Sie das Modul Auftragswesen meinen. Falls Sie sich nun nur an der Bezeichnung "Mahnung" bzw. "Zahlungserinnerung" stören: die können Sie individuell anpassen.
Doppelklick auf den zu ändernden Text:
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Ein komplettes Mahnwesen ist in Unternehmen Online nicht enthalten. Die gedachte Lösung von Datev wäre wohl die OPOS-Liste des Steuerberaters und anschließendes selbst schreiben von Mahnungen in Word.
Werter Herr Paul,
im Modul "Auftragswesen" ist auch eine Mahnoption integriert.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Hi. Danke für die Antworten. Also halt ganz normal unter Auftragswesen den Beleg "in Zahlungserinnerung weiterführen" !? Und dann halt die Überschrift Zahlungserinnerung/Mahnung 1/ Mahnung 2 anpassen? Und Mahngebühren als Artikel manuell hinzufügen!?
Nur:
- Wie hat man dann den Überblick welche Rechnungen man bisher Zahlungserinnerung / Mahnungen 1 und 2 geschickt hat?
- Werden die Mahnungen dann auch automatisch unter "Belege" bereitgestellt?
- Wie kann man vorgehen, wenn Kunden manchmal doch nur die Rechnung ohne Mahngebühren überweisen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Und und noch ein Problem.
Ich kann ja keine weiteren Belegvorlagen erstellen !? Also es gibt nur eine für Zahlungserinnerung aber keine für Mahnung 1 und 2
Und wenn ich den Beleg in Zahlungserinnerung weiterführe kann ich oben leider nicht den Text von "Zahlungserinnerung" auf "Mahnung" ändern 😕
Werter Herr Nübel,
ich möchte hier kein Online -Seminar eröffnen. Ein bisschen Selbststudium ist glaube ich schon zumutbar.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Ich habe wirklich schon alles versucht und habe keine Ahnung wie das funktionieren soll.
Ich habe eher das Gefühl dass Ihrer Lösungsansatz so wie sie es geschrieben haben praktisch nicht wirklich realisierbar ist.
Werter Herr Nübel,
mein Vorschlag würde helfen, wenn Ihr Problem so gelagert ist, wie ich es verstanden habe. Ist Ihr Problem aber eigentlich ein ganz anderes, müssten Sie versuchen, es präziser zu beschreiben. Meine Beschreibung betrifft die Belegvorlage, in der man auf diesem Weg die Benennung individualisieren kann. Sie befasst sich nicht mit dem Prozess der Erstellung einer Mahnung auf Basis dieser Vorlage.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
P.S. Wenn Sie die Möglichkeiten des Programms intensiver kennenlernen wollen, schauen Sie doch einmal nach dem Seminarangebot der DATEV.
Ok, dann noch einmal genauer:
mein Ablauf wäre folgender:
Ich gehe auf Auftragswesen und lasse mir alle offenen Rechnungen anzeigen.
Dann kann ich jeweils eine Rechnung anklicken und "in Zahlungserinnerung weiterführen" Dabei geht dann die Zahlungserinnerungsmaske auf. Wobei schon das erste Problem entsteht. Man kann unter Belegvorlagen nur eine Vorlage für Zahlungserinnerung erstellen und keine für Mahnung. Und ich kann den Text "Zahlungserinnerung" dort NICHT Manuell auf "Mahnung" ändern (nur im Belegvorlage Bereich, aber dann würde mir ja wieder die Vorlage für Zahlungserinnerung fehlen).
Somit konnte ich zwar jetzt immerhin Zahlungserinnerungen erstellen.
In der offenen Posten Liste steht die jeweilige Rechnung dann nicht mehr als Status "offen" sondern als "gemahnt" . Daraus wird aber nicht ersichtlich, ob es sich um eine Zahlungserinnerung, Mahnung 1 oder Mahnung 2 handelt.
Desweiteren konnte ich noch nicht nachvollziehen ob und wie die Zahlungserinnerungen an den Belege-Bereich übermittelt werden. Hab schon geschaut ob sie in dem "Rechnungen für Unternehmen Online bereitstellen" Bereich auftauchen, wo man normalerweise auch die Rechnungen an den Belege Bereich sendet. Leider negativ. Sobald Mahngebühren dazu kommen müsste ja dann bei einem Geldeingang die originalRechnung (?) und die Mahnung (mit 5 Euro Mahngebühr) zugeordnet werden. !?
Ich konnte das bisher nicht finden wie das dann funktioniert.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Werter Herr Heitschmidt,
Meine Antwort war ein komplettes Mahnwesen ist nicht integriert. Es ist lediglich eine Zahlungserinnerung möglich aber keine Mahnung 1, 2 und 3 inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Verzugspauschale etc.
Sehr geehrter Herr Nübel,
im Programm DATEV Auftragswesen online können keine Mahnungen erstellt werden, da hier kein integriertes Mahnwesen vorhanden ist. Sie können eine Rechnung weiterführen in eine Zahlungserinnerung (ohne Mahnstufen).
Die Zahlungserinnerung ist kein Beleg der an die Buchführung übermittelt wird, da er lediglich als Erinnerung für den Kunden verwendet wird.
Wenn Sie in DATEV Unternehmen online eine Übersicht der offenen Rechnungen haben möchten, kann man über Kanzlei-Rechnungswesen die Auswertung "Fälligkeitsliste" über die Auswertungspakete Rechnungswesen für DATEV Unternehmen online bereitstellen.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Produktmanagement und Service DATEV Mittelstand & Auftragswesen online
Ahh, das ist doch endlich eine eindeutige Aussage. Vielen Dank!
Gibt es irgendwelche Addons/Plugins mit denen man Mahnungen erstellen könnte?
Hallo Herr Nübel,
in Verbindung mit DATEV Auftragswesen online gibt es keine Möglichkeit.
In Kanzlei-Rechnungswesen gibt es ein Mahnwesen.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Produktmanagement und Service DATEV Mittelstand & Auftragswesen online
Bitte nehmen Sie den Wunsch eines Mahnwesens auf.
Sehr geehrter Herr Paul,
die Anforderung eine Mahnkomponente in DATEV Unternehmen online zu haben, wurde bereits an unsere Produktentwicklung weitergegeben.
DATEV eG
Kristina Bluhm
Produktmanagement und Service DATEV Mittelstand & Auftragswesen online
Frage an DATEV: Einer unserer Mandanten interessiert sich für Zahlungsverkehr online. Gibt es dazu nach wie vor kein Online-Modul für das Mahnwesen? Wie ist es von Seiten DATEV gedacht Mahnungen zu generieren, wenn der Mandant ansonsten Unternehmen online nutzt?
Hallo ,
im Programm DATEV Unternehmen online gibt es kein komplettes Mahnwesen.
Über die Anwendung DATEV Auftragswesen online können Zahlungserinnerungen verschickt werden.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Service Finanzbuchführung, ZV & Auftragswesen für Unternehmen
Gibt es einen Vorschlag für einen Workflow für das Mahnwesen, wenn ein Mandant Zahlungen über UO abwickelt?
Gemäß Datev soll die Vorgehensweise ungefähr so aussehen:
Der Steuerberater erstellt eine aktuelle Buchführung mit OPOS.
Mit Kanzlei-Rechnungswesen kann eine Mahnungsvorschlagsliste erstellen werden.
Diese Liste wird vom Mandanten überprüft.
Anschließend kann der Steuerberater Mahnungen vorgefertigt an den Mandanten z. B. per E-Mail übermitteln.
Der Mandant kann die Mahnungen an die Kunden verschicken.
Danke. Es ist aber nicht gewollt, dass wir uns in der Kanzlei mit dem Mahnwesen befassen.
Außerdem haben wir folgendes Problem: Der Mandant erfasst in UO die Zahlungsbedingungen zum Beleg. Wenn ich DATEV (Dok. 10171421) richtig verstanden habe, ist die Übernahme dieser Zahlungsbedingungen nach Kanzlei-Rewe nicht möglich, da unterschiedliche Datenstrukturen den Austausch verhindern.
@Kristina_BluhmDarf ich fragen wie es mittlerweile mit der realisierung aussieht?
Hallo @RG4P ,
über unser Pilotenportal erhalten Sie jederzeit Informationen über den aktuellen Stand der Entwicklung und unsere Neuerungen.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Service Finanzbuchführung, ZV & Auftragswesen für Unternehmen
Guten Abend,
die Seite die Sie unten eingefügt haben hat eine Fehlermeldung 404 daher kann man diese nicht öffnen, deshalb würde ich gerne wissen wie der aktuelle Stand ist.
Viele Grüße
Hallo @SarahGabriel,
leider gibt es in DATEV Unternehmen online kein komplettes Mahnwesen.
Über die Anwendung DATEV Auftragswesen online können Zahlungserinnerungen verschickt werden.
Hierüber können allerdings keine Mahnstufen oder ähnliches vergeben werden.
Über diesen Link kommen Sie zur Produktbeschreibung von DATEV Auftragswesen online: https://www.datev.de/web/de/datev-shop/komplettloesungen/datev-auftragswesen-online/
In DATEV Auftragswesen next, was die Neuentwicklung von DATEV Auftragswesen online ist, können auch nur manuelle Zahlungserinnerungen erstellt werden.
Im Produktvergleich DATEV Auftragswesen online mit DATEV Auftragswesen next
finden Sie die Funktionen von Auftragswesen next und Auftragswesen online.
Sehr geehrte Frau Bluhm,
ich möchte an Ihren Tweet vom 18.01.2018 (!!!) erinnern, mit dem Sie uns vertröstet haben, dass die Nachfrage für ein in DUO integriertes Mahnwesen an die Produktentwicklung weiter gegeben wurde.
Nach nunmehr über fünf Jahren würde ich interessieren, was daraus geworden ist?
In den Kanzleien haben die meisten keine Zeit, das Mahnwesen für den Mandanten zu übernehmen. Außerdem ist das ein so sensibler Bereich, dass die meisten Kollegen das vermutlich nicht für die Mandanten übernehmen wollen.
Das Mahnwesen muss für die Anwendung durch den Mandanten in DUO integriert und weitgehend automatisch nutzbar sein.
Ich habe gerade eine Anfrage eines größeren Mandanten, dass wir die Buchhaltung über DUO für ihn übernehmen sollen. Aktuell sieht es so aus, dass wir den Auftrag aufgrund des fehlenden Mahnwesens nicht bekommen werden. Weil heutzutage niemand einsieht, dass er aufgrund der Mahnvorschlagsliste des Steuerberater manuell seine Mahnungen mit Word o.ä. erstellt. Liebe DATEV, "danke" für diese Unterstützung. Bei der Taxarena musste ich beim DATEV-Stand vorbeigehen, weil der Spruch "effiziente (Kanzlei-)Prozesse durch DATEV" nur ein Schaudern in mir ausgelöst hat ...
Einfach mal im Pilotenportal vorbeischauen. Eine Anwendung dazu befindet sich gerade in der Entwicklung - sieht vielversprechend aus.
Mit der Anwendung werden dem Mandanten die Mahnvorschläge zur Prüfung bereitgestellt. Nach der Prüfung durch den Mandanten werden die Informationen an die Kanzlei zurückgeschrieben, sodass der Steuerberater die Mahnungen final erstellen kann. Die Anwendung wird Ihrem Wunsch also nur bedingt gerecht, könnte aber vielleicht trotzdem interessant sein.
Mal eine grundsätzliche Frage an alle Kollegen:
Erstellt Ihr Mahnungen für die Kunden Eurer Mandanten?
Wenn ja: wie ist der Workflow? Wie funktioniert das in Zusammenarbeit mit dem Mandanten? Wie werden die Mahnungen versandt ...?
Hallo,
gibt es jetzt nach wieder einem Jahr eine Lösung für Zahlungserinnerungen bei DUO zu erwarten?
Oder kann ich als DUO-Anwender wenigstens das Aufragswesen-Modul von Datev benutzen und was kostet mich das?
Ist es einfach an DUO anzukuppeln ?
Oder kann ich mir das vom Steuerberater freischalten lassen ?
Was ginbt es da für Lösungen? Ein kompliziertes Mahungswesen brauch eich eigentlich nicht, das kann ich bei den paar Mahnungen auch in die Notiz der Rechnungen hinterlegen ?
Danke !
Mfg
Eddy Kramer