Hallo Zusammen,
wir nutzen zur Zeit noch das HBCI PIN/TAN Verfahren. Wie bekannt, ist das ab September 2019 nicht mehr möglich. Eine Umstellung auf PIN/TAN (PSD2/XS2A) macht keinen Sinn, da hier z.B. keine Terminüberweisungen oder SEPA Lastschriften angelegt werden können (siehe Dok.-Nr. 1034302).
Wer hat schon auf welches Verfahren umgestellt und wie sind die ersten Erfahrungswerte? Was ist für UO Mandanten die Bank online nutzen sinnvoll?
MfG
Claudia Stoller
CLS_
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das hängt von der Bank ab, grundsätzlich ist aber wohl EBICS die präferierte Wahl. Wie das umzustellen geht, ist hier LEXinform/Info-Datenbank online gut beschrieben.
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Hallo CLS,
meines Wissens funktioniert HBCI in DUO weiterhin, nur muss alle 90 Tage ein Tan generiert werden, damit der Zugang vorhanden, bzw funktionstüchtig bleibt!?
Daher ganz klar, wenn der Mandant übder DUO bezahlt, dann gibt er sowieso Tan`s ein... also kein Problem...alle anderen werden bei uns auf RZ-Bankinfo umgestellt, da EBICS doch hohe Kosten verursacht.
MFG
L.Dürr
Hallo Frau Dürr,
das wäre das von mir erwähnte PIN/TAN (PSD2/XS2A) Verfahren, hier kann ich aber keine SEPA's oder Terminüberweisungen tätigen. Gefühlsmäßig bin ich auch beim RZ-Verfahren. Zumal man ja auch noch nicht so genau weiß, was sich die Banken beim EBICS-Verfahren so bezahlen lassen.
MfG
Claudia Stoller
CLS_
Hallo Frau Stoller,
Sie meinen, dass keine SEPA-Überweisungen als Mandant möglich wären? Oder meinen Sie aus Ihrer Kanzlei-Sicht?
MFG
L.Dürr
... aus Kanzlei-Sicht, wenn ich das Lexinform Dokument richtig deute ...
MfG
Claudia Stoller
CLS_
Wie schon eikehagena erwähnte, hängt das von den Banken ab. Unsere Mandanten sind überwiegend Kunden der hiesigen Sparkasse. Die Sparkasse ergebt hier eine einmalige Gebühr von 2,50 EUR pro Mandanten, danach ist der Abruf kostenfrei. Das RZ-Verfahren wiederum kostet 4,95 EUR pro Monat.
Die Volksbank hingegen möchte vom Mandaten pro Monat 10 EUR für den EBICS-Zugang haben, dafür ist der RZ-Bankinfo-Zugang kostenfrei. Die Gebührenfindung der Banken ist da recht eigenartig.
Wenn das EBICS-Verfahren eingerichtet ist, ist es hochgradig komfortabel.
Hallo Herr Kauley,
genau vor dem Problem stehen wahrscheinlich alle Kanzleien, da die Banken leider keine übereinstimmende Kosten erheben.
Eigentlich gibt es als Kanzlei 3 Alternativen:
1. Alternative Mandant nutzt Bank online
- dazu muss der Mandant in Bank online regelmäßig die Kontoumsätze aktualisieren, damit wir die für Bank online im rechenzentrum vorhandenen Daten bei uns über DATEV-RZ abrufen können.
-> Vorraussetzung ist die regelmäßige Aktualisierung der Kontoumsätze
Nachteil: man ist in gewisser weiße vom Mandanten abhängig
Vorteil: kostenlos für die Kanzlei
2. RZ-Bankinfo mit Sammelverfahren
Nachteil: Kostenpflichtig je nach Bank
Vorteil: Aktuelle Daten zum definierten Abrufzeitpunkt
3. EBICS
Nachteil: Kostenpflichtig je nach Bank und Kontoumsätze nur bis zum Vortag möglich
Vorteil: Aktuelle Daten um einen Tag verzögert, jedoch unabhänig vom Mandant
Ich glaube mehrere Lösungswege gibt es leider nicht, oder ist jemandem noch etwas anderes bekannt?
MFG
L.Dürr
Wir stellen aus diesem Grund derzeit alle Mandanten auf EBICS um
Wir würden gerne weiterhin ca 150 Konten per eigener Banking-Software oder per Datev-Zahlungsverkehr selbst abrufen, falls das Handling mit den TANs nicht zu hinderlich wird.
Zur Zeit verwenden wir HBCI PIN/TAN.
Es gibt auch Mandanten, die ihre Bank-Umsätze selbst abrufen und uns die mt940-Dateien zusenden.
Ich kann mir im Moment noch nicht recht vorstellen, wie das TAN-Handlich von Seiter der Bank vorgesehen ist (TAN-Generator ? TAN-Listen ? andere Methoden ?)
VG
Michael Vogtsburger
Tan Listen und Generator wird nicht genügen.
Aber auch ich habe von meinen Banken leider noch keine Infos wie nach das nach der Umstellung funktionieren wird. Ich befürchte das wird dann wieder auf den letzten Drücker zum 1.9. hin passieren und alle Welt ist überrascht das der der 1.9. schon da ist.
Ja, ich denke auch, dass dies nicht vor dem 01.09. eine Information geben wird, wobei ich dann denke auch nur eine ungefähre Aussage zu erhalten, wie man dies tätigen könnte und keine "Ansage" so wirds gemacht und das entspricht der Richtlinie.
Aber das sind wir ja mitlerweile von den Banken leider gwohnt
Hallo Frau Dürr,
ganz aktuell
DATEV-Kundenkommunikation zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Mir geht es in erster Linie um die Funktionsfähigkeit eines Banking-Verfahrens.
Es wäre suboptimal, wenn eine lang bewährte Methode plötzlich (über Nacht) abgekündigt würde.
Hallo Community,
ergänzend zu dem Link von Herrn Wielgoß finden Sie umfassende Informationen zur EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) unter www.datev.de/zag.
Dort sind unter anderem eine Entscheidungshilfe per Bot und weitere Informationensdokumente verlinkt.
Viele Grüße
Stefanie Herold
... ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, sich sehr genau mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das Dok.Nr. 1034302 v. 14.06.2019 ist hierbei sehr hilfreich und übersichtlich aufgebaut. Sobald in der Tabelle ein "Möglich" oder "bankenabhängig" erscheint, ist höchste Vorsicht geboten. Zumindest dann, wenn man keine unliebsamen Überraschungen mag ...
MfG
Claudia Stoller
CLS_
Abschließend möchte ich ein kleines Feedback geben.
Erst nach dem 13.09.2019 (Freitag dem 13. ) werden wir sehen, ob die jeweiligen Entscheidungen richtig waren.
MfG
Claudia Stoller
CLS_