Hallo zusammen,
in den Beiträgen der Datev wird immer davon geredet, dass man die E-Rechnung in DUO hochlädt und diese dann speichert und revisionssicher archiviert. Da stelle ich mir die Frage ob für das Archivieren auch die Standard Version von Unternehmen Online ausreicht, oder ob nun zukünftig alle Mandanten die erweiterte Version brauchen, da es nur in der erweiterten Form die Möglichkeit gibt die hochgeladenen Belege festzuschreiben.
Liebe Grüße
Leonie Wolf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es reicht auch Standard aus. Die XML wird dann im Hintergrund bis nach Kanzlei Rechnungswesen übertragen.
Also ist das festschreiben nicht essenziell? Man darf die Belege nur nicht endgültig aus Unternehmen Online löschen (den Mandanten keine Rechte zum Löschen geben)?
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Also ist das festschreiben nicht essenziell?
Nein, das kommt auf die Zusammenarbeit mit dem Mandanten an.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Man darf die Belege nur nicht endgültig aus Unternehmen Online löschen (den Mandanten keine Rechte zum Löschen geben)?
Korrekt. Und auch allen Kanzleimitarbeitern nicht das Recht zum Papierkorb löschen geben. Sonst können Mitarbeiter, mit denen man z.B. nicht im Guten auseinander geht, großen Schaden anrichten. Belege final löschen sollten nur ausgewählte Personen (Kanzleiinhaber, KOB, IT-Mitarbeiter, ...) können.
Hallo LeonieWo2907_
so nicht ganz richtig.
In der Bearbeitungsform "Erweitert" werden die Belge automatisch bei der Bereitstellung für die FIBU festgeschrieben.
In der Bearbeitungsform "Standard" können die Belege manuell festgeschrieben werden (Belegablage - weitere Aktionen)
Gruß
ww3
Hier noch ein paar Informationen zur revisionssicheren Ablage in DUO:
DATEV Belege online - Zertifizierung der revisionssicheren Archivierung