Hier komme ich nicht weiter. Der Unternehmer sitzt im Ausland und begründet im Inland keine lohnsteuerliche Betriebsstätte. Er nimmt daher auch nicht am LSt-Abzugsverfahren teil; die AN müssen ESt vorauszahlen. Ohne Steuernummer vom Unternehmer - die er aber nicht hat und m.E. auch nicht bekommen kann - kann ich die Mitarbeiter aber für Lohn nicht anlegen. Wie lässt sich das lösen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.