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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

lvoller
Einsteiger
Offline Online
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Hier komme ich nicht weiter. Der Unternehmer sitzt im Ausland und begründet im Inland keine lohnsteuerliche Betriebsstätte. Er nimmt daher auch nicht am LSt-Abzugsverfahren teil; die AN müssen ESt vorauszahlen. Ohne Steuernummer vom Unternehmer - die er aber nicht hat und m.E. auch nicht bekommen kann - kann ich die Mitarbeiter aber für Lohn nicht anlegen. Wie lässt sich das lösen?

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