Hallo Community, kurz vorweg: das Dokument 5303311 habe ich schon gelesen. KUG wird im Unternehmen ab 17.03.2020 eingeführt. Arbeitnehmer ist seit 12.03.2020 bis 03.04.2020 krank. Da der Gewährungszeitraum von KUG der März ist, ist der Arbeitnehmer während KUG krank. Richtig? Im erwähnten Dokument wird als Beispiel nur aufgeführt, wie ich mit Erkrankungen umgehe, die tatsächlich im echten KUG-Zeitraum beginnen. (Das heißt, wenn der Arbeitnehmer in meinem Fall erst ab dem 18.03.2020 krank wäre, kann ich mich daran halten - hier heißt es auch, dass kein AAG-Antrag erstellt wird, da die Tage mit KUG Ausfall abgerechnet werden) Aber in meinem Fall ist der Arbeitgeber schon vorher krank. Mit welchen AS und welcher Lohnart erfasse ich die Krankzeiten? Ich habe den gesamten Zeitraum mit AS WK und LA 410 im Kalendarium erfasst. Fehlzeit ist erfasst 12.03.-03.04.2020 mit Entgeltfortzahlung mit AU. Resultat ist, dass in der Probeabrechnung vom Programm für den Zeitraum 12.03.2020-31.03.2020 ein AAG-Antrag erstellt wird. Das "komische" ist, dass als fortzuzahlende Kalendertage 6 Tage im März angegeben werden. (Probe: 12.03.-16.03.2020 = 5 Kalendertage) Ich weiß nicht, was richtig ist. Woher weißt das Programm, dass Kurzarbeit erst am 17.03.2020 eingeführt wurde? Wieso werden im AAG-Antrag 6 Tage angegeben? Weder vom 12.-16.2020 sind es 6 Tage noch vom 17.03.-31.03.2020. Auf der Lohnabrechnung werden alle Krankstunden als Kurzarbeitergeld ausgewiesen. Egal, ob tatsächlich in KUG oder davor. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Yvonne
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