Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Da die Kölner Pensionskasse sich in Liquiditätsschwierigkeiten befindet, kann sie die vereinbarten Renten nicht mehr in voller Höhe an die Rentner auszahlen. Daher ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, die Rentendifferenz an die ehemaligen Arbeitnehmer zu zahlen. Der Referent bei einem Datev-Seminar darauf angesprochen meinte, höchstwahrscheinlich nicht als Versorgungsbezüge sondern als normales Gehalt. Hat da schon jemand Erfahrungen? Wie muss die Gehaltsabrechnung erfolgen? Quasi wie bei einem beschäftigten Rentner?
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