Ich habe bitte ein paar (einfache) Fragen zur Einstellung der Urlaubsrückstellungen: Dass der Grundurlaubsanspruch auf Mandanten- und Personalebene im Januar des Jahres geändert werden muss, für das die Rückstellungen erstellt werden (also jetzt Januar 2024), ist mir aus dem Datev-Dokument klar, aber in welchem Monat müssen die anderen Anpassungen vorgenommen werden wie geänderter UV-Beitrag, abweichende Feiertage, abweichende Fehltage, Resturlaubstage, Lohnartenanpassung? Januar 2024 oder Dezember 2024 oder egal? Ich habe auch gelesen, dass man zur Erstellung der Rückstellungen im aktuellen Bearbeitungsmonat (also Januar 2025) bleiben kann, als Datum für die Rückstellung müsste ich dann vermutlich 12/2024 eingeben, oder? Muss ich außerdem vor Abrechnung die Stammdaten schicken (für Änderungen) oder ist dies nicht notwendig? Gibt es die Möglichkeit, wie bei den Probeabrechnungen auch eine Vorschau zu bekommen, um dann ggf. noch Anpassungen vorzunehmen oder muss ich auf die Abrechnung Januar warten und müsste Anpassungen dann im Bearbeitungsmonat Februar vornehmen? Und letzte Frage: unsere ehemalige Gehaltsabrechnerin hatte mal etwas gesagt, dass die Urlaubsrückstellungen zwingend im Januar gemacht werden müssen, das lese ich aber nirgends. Wäre natürlich doof, wenn wir noch Anpassungen vornehmen müssten (siehe vorherige Frage). Vielen Dank vorab!
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