Ich bin schon der Meinung, dass die DATEV sich dazu äußern muss. Das hat ja mit Beratung nichts zu tun. Ich bitte DATEV jetzt schon zum zweiten mal um Hilfe in der gleichen Angelegenheit. Beim ersten mal bekam ich lediglich die Dokumentennummer mitgeteilt, wie KUG bei Nettolohn abzurechnen ist. P.S.: Da habe ich natürlich noch überhaupt nicht nachgesehen 😉 Wegen so einer Antwort zahlt man viel Geld bei der DATEV... Die einzige Besonderheit, die ich zum Nettolohn gefunden habe war Nettolohn bei Vollausfall. Das hatte ich aber auch nicht. Habe nie ein Fehlerhinweis oder sonstiges bekommen. Auf die Werte der Bundesagentur für Arbeit komme ich keinesfalls, egal was ich anstelle. Als ich letzte Woche allerdings einfach mal so eine Nachberechnung für die entsprechenden drei Monate gemacht habe, kamen wieder andere KUG Wert raus und ich weiß nicht wieso. Aber auch nicht die Summen der BAA. Wie soll man das dem Mandanten noch erklären können???
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