Hallo @d_brünjes, grundsätzlich gilt folgende Vorgehensweise: Sofern bei Steuerrelevant noch nichts erfasst ist, sehen Sie den Beleg in allen Veranlagungszeiträumen. Sie können die Zuordnungen zu einem Veranlagungszeitraum oder mehreren Veranlagungszeiträumen wie folgt erfassen: Wenn der Beleg genau für einen Veranlagungszeitraum gilt, erfassen Sie das gleiche Jahr in Jahr "von" und Jahr "bis". Erfassen Sie hier nichts, wird bei der Belegverknüpfung automatisch das Jahr des Veranlagungszeitraums gesetzt, in dem der Steuerbestand geöffnet wurde. Wenn der Beleg für mehrere Veranlagungszeiträume gilt, erfassen Sie den gewünschten Zeitraum in Jahr "von" und Jahr "bis". Wenn der Beleg ab einem Veranlagungszeitraum unbefristet gültig ist, wählen Sie im Jahr "bis" den Eintrag unbefristet. Weitere Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9241193 Falls diese Hilfe nicht zielführend für Sie ist, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an unsere Serviceabteilung, damit wir uns den Sachverhalt genau ansehen können. Kontaktieren Sie uns dazu gerne einfach via Mail an einkommensteuer@service.datev.de oder per Telefon unter Tel. 0911-319 38700 und verweisen Sie auf Ihren Communitybeitrag
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