Da ich gerade das gleiche Problem hatte, hier ein Hinweis: Es ist wichtig, zu unterscheiden zwischen EEL-Antrag (=Mutterschaftsgeld) und U2-Antrag (Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld). Die DÜ ist nur für den EEL-Antrag nicht möglich, was ja auch Sinn macht, weil dieser vom Hauptarbeitgeber erstellt und gesendet wird. Die DÜ des U2-Antrags ist ohne Probleme möglich bei der geringfügigen Beschäftigung.
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