Hallo liebe Community, ich habe einen Gesellschafter mit 30%-Anteil* - nicht Geschäftsführer - einer GmbH (B). Der Gesellschafter hat noch eine GmbH (A) in der er 100% Gesellschafter-Geschäftsführer ist. In der GmbH (B) ist er in der RV und AV pflichtig, allerdings in KV und PV privat versichert. Ist ein Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV und PV Pflicht? * Beschlüsse der Gesellschaft werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst Schon mal vielen Dank im Voraus!
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