Hallo zusammen, ich habe das gleiche Problem. Folgendes wird im Bayern Atlas angezeigt: Amtliche Fläche (nur eine Flurstücksnummer): 4.432m² Tatsächliche Nutzung: 2.614m² Unkultivierte Fläche / 1.818m² Wohnbaufläche (darauf befindet sich ein Wohnhaus mit 160m² Wohnfläche) Unkultivierte Fläche wird als Geringstland eingestuft und mit einem Bewertungsfaktor von 0,33 € pro Ar angegeben. Das würde bei mir meines Erachtens folgende Berechnung ergeben: Grundsteuerwert (A landwitschaftlich): Summe Reinerträge: 2614m² / 100 x 0,33 € = 8,63 € x Kapitalisierungsfaktor 18,6 Grundsteuerwert: 8,63 € x 18,6 = 100,- € (160,52 € abgerundet auf volle 100 €) Steuermessbetrag: Grundsteuerwert 100,- € x Steuermesszahl (neu) x 0,55/1000 Steuermessbetrag: 100 € x 0,55/1000 = 0,06 € Grundsteuer: Steuermessbetrag 0,06 € x Hebesatz 320% Grundsteuer A: 0,06 € x 3,2 = 0,19 € Für die Grundsteuer B würde ich dann folgendes erwarten: 1.818m² x 0,04 € = 72,72 € + 160m² x 0,50 € = 80,- € x 70% (Grundsteuermesszahl) = 56,- € Grundsteuermessbetrag B wäre dann 128,72 € x Hebesatz 320% Grundsteuer B: 128,72 x 3,2 = 411,90 € Würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass quasi nur Grundsteuer B angesetzt wird. Im Elster Portal könnte ich ja nur die 1.818m² als bebautes Grundstück angeben und eine ergänzende Angabe zur Grundsteuererklärung (59) den Sachverhalt ähnlich wie hier beschreiben. Was haltet ihr davon bzw. wie hast du es gelöst hk6579?
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