Ich habe gerade einen analogen Fall. Haufe beschreibt es allerdings so, wie vorstehend beschrieben wurde - also dass der tägliche Zuschuss um den Sachbezugs wert zu kürzen sei. Sprich, der Sachbezug wäre wie ein unbarer Zuschuss zum MuSchuG zu behandeln. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-weiternutzung-waehrend-der-elternzeit-bzw-d-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI7596844.html#:~:text=2.2%20Zuschuss%20des%20Arbeitgebers%3A%20Kombination,H%C3%B6he%20eines%20bestimmten%20%22Unterschiedsbetrags%22. Von welcher Grundlage ist denn nun auszugehen, bzw. wie setzt man es programmseitig um?
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