Hallo Daniel, danke für deinen Impuls. Unserer Einschätzung ist hier, dass der Mandant sicherstellen muss, dass die Daten, die er dem Lohnabrechner bereitstellt, korrekt sind. Hier ist es unerheblich, ob eine Schnittstelle oder eine Excel-Liste zum Datenaustausch im Einsatz ist. Gleichzeitig kann über die Konfiguration der HRworks-Schnittstellen mit dem Mandanten definiert werden, welche Daten übertragen erden sollen. Daten, die der Mandant fachlich nicht bewerten kann/soll, können von der Übertragung ausgeschlossen werden. Und wie gewohnt - zu Haftungsfragen geben wir keine rechtsverbindliche Aussage. Bei der Initialisierung von HRworks wird bei uns verstärkt darauf geachtet, dass die Initialisierung und die korrekte Verwendung der Schnittstelle sichergestellt wird. Hierzu sind alle Parteien (HRworks-Nutzer = Unternehmen/Steuerberater + Lohnabrechner) eingeladen bei der Einrichtung mitzuwirken und bei diesen Einrichtungsschritten teilzunehmen Bei weiteren Fragen stehen wir gern direkt zur Verfügung. Beste Grüße aus Berlin
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