Hallo zusammen, heute im Jahreswechselseminar für LODAS bin ich über folgenden Abschnitt gestolpert: Arbeitgeber übermitteln Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen aus systemgeprüften Programmen an die Datenannahmestellen der Krankenkassen. Die Datenannahmestellen leiten die Entgeltbescheinigungen an die unterschiedlichen Leistungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit) weiter. Die DATEV-Lohnabrechnungsprogramme unterstützen das elektronische Verfahren. Ab 2026 gilt eine neue Verfahrensbeschreibung im EEL-Verfahren, die folgende Änderungen beinhaltet: Regelmäßige Übermittlung des Endes der Entgeltersatzleistung Die Übermittlung erfolgt unabhängig vom Träger der Leistung sowohl bei Kranken- und Kinder- krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangs- und Verletztengeld. Die Meldung an den Arbeit- geber erfolgt beim Fallabschluss, wenn mit der letzten Zahlung der Fall abgeschlossen wird. Dies gilt auch für Fälle, die bereits vor dem 01.01.2026 begonnen haben. Die Möglichkeit zur aktiven Abfrage des Endes der Entgeltersatzleistung bleibt bestehen, weil ggf. keine Antwort erfolgt, keine Entgeltersatzleistung bezogen wurde oder der Leistungsfall noch nicht abgeschlossen werden konnte. Den fett markierten Absatz verstehe ich so, dass ich bereits jetzt das Ende einer EEL abfragen kann. Geht das aus LODAS heraus? Ich kenne die Option nicht und finde auch kein Hilfedokument. Weiß jemand mehr? Grüße, Theresa
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