Gerne schließe ich mich hier der Kollegin Mayer an. Nicht selten werden für die Prüfung und Freigabe von Rechnungen seitens des Absenders begleitende Unterlagen (Lieferscheine, Zeitnachweise etc.) gemeinsam per E-Mail übermittelt, die nach der Übermittlung per Upload Mail auch weiterhin zusammenhängend dargestellt bleiben müssen. Das die Dateien als solches (PDF/A oder ZUGFeRD) nicht veränderbar sein dürfen, stellt hier auch sicher niemand in Abrede, allerdings ist die Aussage gemäß Info-Dokument 1027630 "Wenden Sie sich bei Bedarf an den Ersteller der PDF-Datei..." etwas widersprüchlich, vor Allem wenn es ja bereits die "in Belege Online verwendete ältere Technik" gibt die genau diesem Anspruch berücksichtigen kann.
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