Hallo, das FA wendet den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG an, wenn man die EPP im Rahmen der EStE 2022 durch das FA ausbezahlt bekommt. Dafür gibt es im Steuerprogramm noch keine Lösung. Wenn man im ESt Programm ankreuzt, dass man Anspruch auf die EPP hat, wird der Härteausgleich nicht angewendet. Hat jemand eine Lösung? Momentan fällt mir nichts besseres ein, als die EPP als steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde, einzutragen und die 300,00 € dann noch als Steuervorauszahlung einzutragen.
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