Hallo DATEV Community, und zwar setze ich mich gerade mit der Berechnungslogik des Vollzeitäquivalents auseinander. Um den ausgegebenen Wert zu verstehen schaute ich bereit in die Auswertung 93. Zudem suchte ich hier in der Community schon ein wenig rum, um einige nähere Erläuterungen zu erhalten, doch leider bisher ohne Erfolg. Die Erläuterungen zu dem Wert aus der Auswertung 93 sind die folgenden 2 Sätze: Es wird das entsprechende Vollzeitäquivalent von den einzelnen Mitarbeitern ermittelt und aufsummiert. Für die Berechnung des Vollzeitäquivalents werden die hinterlegten Arbeitszeiten in den Mandanten- oder Mitarbeiterdaten herangezogen. Der 1. Satz ist für mich selbsterklärend aber bei dem 2. Satz stoße ich an meine Grenzen. Dieser wirft für mich mehr Fragen auf, als er beantwortet: Werden hierbei die tatsächlich abgerechneten Stunden als Grundlage genommen oder nur die wöchentliche vereinbarte Arbeitszeit? Welche Stundenanzahl ergibt genau ein Vollzeitäquivalent (8 pro Tag, 35 pro Woche oder sogar pro Monat mit einem Pauschalwert)? Wie werden hier zum Beispiel Gehaltsempfänger berücksichtigt? Inwieweit werden Personen in Elternzeit bei dem Wert berücksichtigt? Eventuell hat sich jemand ja schon mal damit auseinandergesetzt und kann mir ein wenig helfen. Mit freundlichen Gruß Felix Thieme
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