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Zustand "Mahnstufe übernommen" wieder korrigierbar?

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letzte Antwort am 25.04.2024 09:04:08 von Optimus
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Neuling777
Beginner
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Hallo!

 

Ich habe 2 Fragen, die sich mir auch nach gründlicher Recherche des Hilfe-Bereichs noch stellen.

Vielleicht kann mir der ein oder andere helfen? 😉

 

Leider habe ich bei einigen Debitorenkonten versehentl. den Zustand "Mahnstufe übernommen" gesetzt. Es ist mir nicht möglich, dies wieder zurückzusetzen. 

 

- Wenn ich bei diesen Konten nun versuche den 2. Mahnlauf zu starten, ist dies nicht möglich. Liegt das daran, dass die Mahnstufe schon übernommen wurde? 

Was kann ich in dem Fall tun?

- Außerdem habe ich bei diesen Konten festgestellt, dass - wenn ich die 1. Mahnung nochmal nachträgl. ausdrucken möchte - dies nicht mit tagesaktuellem Datum möglich ist, sondern nur mit Angabe des Stichtages. Dies bedeutet, dass ich in diesem Fall die Daten manuell über Word ändern muss.

 

Ich vermute, dass alles o.a. daran liegt, dass diese Konten den Zustand "Mahnstufe übernommen" haben und nicht "bearbeitbar". Kann das irgendwie korrigiert werden - notfalls kostenpflichtig über DATEV? Weiß das jemand?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe + Antworten!

cwes
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Neuling777
Beginner
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Danke für die schnelle Antwort!

 

Dieses Hilfe-Dok. kenne ich schon, hilft mir aber leider bei meiner Problemstellung nicht weiter.

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DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
45 Mal angesehen

Hallo @Neuling777 ,

 

ein Grund dafür, dass die 2. Mahnung nicht erstellt, könnte sein, dass unter Stammdaten | Debitoren | Mahnstammdaten nur die 1.Mahnstufe geschlüsselt ist.

Auch, wenn der Stichtag zu niedrig gewählt ist, wird die Mahnung nicht erstellt. Unter 3.1.3 Mahnfristen prüfen im   Mahnstufen ändern oder löschen ist beschrieben, wie Sie den Stichtag für die Erstellung der nächsthöheren Mahnstufe ermitteln.
Das Datum und der Stichtag einer bereits ausgegebenen Mahnung kann nicht geändert werden. Hier muss die nächste Mahnstufe erstellt und dann zurückgesetzt werden wie im es Dokument ab Punkt 3.1.4 beschrieben ist.

 

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

 

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Optimus
Beginner
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Nachricht 5 von 5
37 Mal angesehen

Würde es evtl. helfen die Mahnstufe zurückzusetzen? 

Sie müssten über "Mahnungen erstellen" eine bearbeitbare Mahnung für den Debitor erstellen (Notfalls über "nur ausgemahnte Posten") und im unteren Bereich über "Posten bearbeiten" die Mahnstufe verringern. 

So könnte die Mahnung nochmals z.B. mit Mahnstufe 2 und mit aktuellem Stichtag erstellt werden. 

 

 

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letzte Antwort am 25.04.2024 09:04:08 von Optimus
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