Hallo zusammen,
ich muss für ein neues Mandant eine Unter-Beraternummer beantragen. Leider kenne ich mich damit noch gar nicht aus. Im Bestellprozess taucht die oben genannte Frage auf.
Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen einer Beraternummer im Leistungsverbund und einer mitgliedsgebundenen Beraternummer ist?
Ratlose Grüße vom Niederrhein
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Bei der mitgliedsgebundenen Beraternummer bekommt der Mandant von DATEV selbst die Rechnung über all seine Leistungen, die auf seiner Beraternummer liegen. Als Berater würde ich mir in solch einem Fall auf alle Fälle eine Vollmacht ausstellen lassen, um handlungsfähig zu bleiben.
Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG
Im Leistungsverbund tauchen alle Kosten zur mandantengenutzten Beraternummer auf der Kanzleirechnung auf.