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ZugFerd Vordruck zweite Niederlassung

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letzte Antwort am 02.05.2024 12:50:24 von HerrNilsson
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GR
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Hallo Zusammen, 

 

unsere Kanzlei möchte ein zweite Vorlage mit anderer Kanzleianschrift (zweite Niederlassung) als ZugFerd Rechnung erstellen, weiß hier jemand ob das überhaupt möglich ist?

 

Vorab Danke für die Infos.

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DATEV-Mitarbeiter
Hilde_Will
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

 

ZugFerd Rechnungen mit einer zweiten Kanzleianschrift sind in Eigenorganisation classic nur über das Zusatzmodul Unternehmensstrukturen und die Anlage eines neuen Unternehmens möglich. Auf dem ZugFerd Rechnungsformular wird die Adresse des Kanzleimandanten verwendet, und nur über das Zusatzmodul Unternehmensstrukturen ist die Angabe eines zweiten Kanzleimandanten möglich. Weitere Angaben zu Unternehmensstrukturen finden sie im Dokument 0903029 Einrichtungsleitfaden Unternehmensstrukturen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Hilde Will

DATEV eG

 

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GR
Beginner
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Nachricht 3 von 8
176 Mal angesehen

Vielen Dank erst mal, bedeutet für mich ich muss ein Unternehmen anlegen und das ganze geht nicht mit der Niederlassung?

 

Mir erzählt die Datev ständig da fehlt was... Erst die Bankverbindung, dann die USt ID (die ja wirklich unnötig ist...) 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
154 Mal angesehen

Hallo GR,

 

es hängt am Kanzlei-Mandanten. 


Unabhängig ob Sie eine zweite Niederlassung im bestehenden Unternehmen oder ein weiteres Unternehmen für die zweite Niederlassung anlegen, existiert in der Regel bei diesem Szenario nur ein Kanzlei-Mandant, eine Kanzlei-Buchhaltung und ein Bestand in DATEV Zahlungsverkehr.

 

Dadurch ist sichergestellt, dass (bei Verwendung):
  -  alle SEPA-Mandate mit dem richtigen Kanzleimandanten (i. V. m. dem zugeordneten Zahlungsverkehr-Bestand) angelegt werden. Dadurch kann eine Rechnung mit einer SEPA-Lastschrift erstellt werden und der SEPA-Zahlungsverkehr funktioniert. 
  -  die Debitorenverbindung korrekt mit der (einzigen) Kanzlei-Buchhaltung hergestellt wird.

 

Bei ZUGFeRD- und auch E-Rechnungen (ZUGFeRD 2.0 und XRechnung) wird die Anschrift aus dem Kanzlei-Mandanten verwendet. Bei diesem Szenario kann nicht automatisch zwischen verschiedenen Adressen der Niederlassungen gewechselt werden. Wenn Sie die passende Niederlassungs-Adresse verwenden möchten, können Sie vor Verarbeitung der Rechnung(en) die Anschrift der entsprechenden Niederlassung im Kanzlei-Mandanten erfassen oder aktivieren.
Weitere Informationen zum Kanzlei-Mandanten finden Sie im Dokument 1008086 .

 


Wenn Sie schon mit getrennten Kanzlei-Mandanten für Ihre Niederlassungen arbeiten können Sie im Unternehmen auch eine weitere Niederlassung anlegen und den entsprechenden  Kanzlei-Mandanten auf Niederlassungsebene hinterlegen.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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GR
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Nachricht 5 von 8
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"Wenn Sie schon mit getrennten Kanzlei-Mandanten für Ihre Niederlassungen arbeiten können Sie im Unternehmen auch eine weitere Niederlassung anlegen und den entsprechenden  Kanzlei-Mandanten auf Niederlassungsebene hinterlegen."

 

Ich bin ein wenig verwirrt, damit ich das richtig verstehe; ich muss in Datev ein ein weiteres Unternehmen anlegen, um eine ZugFerd-Rechnung erstellen zu können? 

 

Wir haben eine getrennte Buchhaltung und der Kanzlei-Mandant ist auch mit auf der Niederlassungsebene hinterlegt, aber die ZugFerd-Rechnungen funktionieren nur über ein zweites Unternehmen richtig? 

 

Danke für die Rückmeldung 

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
121 Mal angesehen

Hallo,

 

nein, es ist nicht zwingend erforderlich eine weiteres Unternehmen anzulegen. 


Die Kanzlei-Anschrift, die auf der ZUGFeRD-Rechnung (und XRechnung) angezeigt wird, wird aus dem hinterlegten Kanzlei-Mandant übernommen.

 

Ich verstehe es jetzt so, dass Sie aktuell 1 Unternehmen mit 2 Niederlassungen angelegt haben und sowohl im Unternehmen als auch in den oder mindestens einer Niederlassung den identischen Kanzlei-Mandant hinterlegt haben. Bei allen Niederlassungen, bei denen kein Kanzlei-Mandant erfasst ist, wird der Kanzlei-Mandant im Unternehmen verwendet.

 

Wenn Sie nur einen Kanzlei-Mandant haben, wird für eine ZUGFeRD-Rechnung, egal in welcher Niederlassung Sie die Rechnung schreiben, die Anschrift der Kanzlei in die Rechnung übernommen, bei der aktuell im Kanzlei-Mandanten die Kennzeichnung "Korrespondenzadresse" aktiv ist.
Wenn Sie also nur einen Kanzlei-Mandanten haben, dann können Sie dies weder über die Anlage eines neuen Unternehmens, noch über die Anlage einer Niederlassung lösen.

 

Sie könnten, bevor Sie die Rechnungen in einer bestimmten Niederlassung erstellen, im Kanzlei-Mandanten dann den Haken Korrespondenzadresse bei der für diese Niederlassung relevanten Kanzlei-Anschrift setzen. 

 

Wenn noch weitere Fragen bestehen, melden Sie sich am besten mit einem Servicekontakt bei uns im Service. Ich denke an dieser Stelle löst ein Telefonat Fragezeichen gezielter und schneller ‌‌. Gerne auch mit dem Verweis auf unsere Community-Kommunikation, damit ich informiert werde und mich bei Ihnen melden kann.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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HerrNilsson
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Nachricht 7 von 8
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Hallo, 

 

ich hoffe, dass mein Anliegen hier passt, werde aber auch einen eigenen Post dafür erstellen. 

 

Zusammenfassende Frage: Kann bei Nutzung von Niederlassungen in EO comfort auf E-Rechnungen ein niederlassungsspezifischer Name stehen? Adresse und Versand-E-Mail etc. werden korrekt von der Niederlassung übernommen, der Name hingegen zentral vom Unternehmen. Kann der Name auch je Niederlassung eingesetzt werden?

 

Wir haben kürzlich EO comfort eingeführt. Unsere Struktur ist wie folgt: Es gibt zwei rechtlich eigenständige Kanzleien (eine GbR, an der ich zu 50% beteiligt bin, und eine PartG mbB, an der ich zu 33% bzw. steuerlich zu 100% beteiligt bin). Da ich an beiden Kanzleien im steuerlichen und DATEV-relevanten Sinne mindestens 50% Anteile habe, wurde die Kanzleien DATEV-bezogen zusammengelegt. Wir haben einen ASP-Partner und ich nutzen DATEV im Verbund, wenngleich beide Kanzleien eigene DATEV-Rechnungen erhalten (verschiedene Beraternummern etc.). 

 

Vor EO comfort, d. h. in EO classic, waren zwei Unternehmen angelegt. Jedes mit eigenem Kanzleimandanten. Im Rahmen der Einrichtung von EO comfort wurde uns geraten, nur ein Unternehmen mit zwei Niederlassungen anzulegen. Das sei für die Einrichtung einfacher. Mitarbeiter und Mandanten wurden passend zugeordnet, die Daten der Niederlassungen mit je eigenem Kanzleimandanten ebenfalls vollumfänglich gepflegt und so weiter. Es gibt verschiedene Rechnungsformulare, die jedoch entweder ein Bild zum Ausdruck enthalten oder auf Briefpapier gedruckt werden. Hier ist also kein Fehler aufgefallen. 

 

Bei E-Rechnungen hingegen wird beim Absender / Leistenden die Anschrift der Niederlassung aber der Name des Unternehmens eingesetzt. Das ist in unserem Fall natürlich in jedem Fall falsch. 

 

Viele Grüße

Nils Volk

HerrNilsson
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Fall gelöst!

 

Man muss in den Stammdaten des Unternehmensmandats (nicht Kanzleimandat), in dem alle Niederlassungsdaten eingetragen sind, bei der jeweiligen Niederlassungsadresse über Bearbeiten einen abweichenden Zustelladressaten eintragen. Dann funktioniert es wie gewünscht. 

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letzte Antwort am 02.05.2024 12:50:24 von HerrNilsson
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